Die im Jahre 1929 beginnende Weltwirtschaftskrise verursachte auch in Deutschland große wirtschaftliche und soziale Probleme, einhergehend mit einer hohen Arbeitslosigkeit. Sie traf besonders hart jene Regionen, in denen schon Armut herrschte und es an gewerblichen und industriellen Arbeitsplätzen fehlte. So auch den überwiegend landwirtschaftlich strukturierten Odenwald. Wen wundert es, dass es auch den Gemeinden und Städten nicht gut ging. Doch in eine besonders große Notlage gerieten viele überwiegend kleine und landwirtschaftlich geprägte Gemeinden. Es fiel ihnen sehr schwer, besonders ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. So erging es auch der kleinen Gemeinde Scheringen.
Da dachte die staatliche Verwaltung darĂĽber nach, ob man evtl. durch eine Ă„nderung kommunaler Strukturen eine Besserung erreichen könnte. Man kam zu dem Ergebnis, in besonders krassen Fällen durch Zusammenlegung mehrerer armer Gemeinden eine größere kommunale Einheit zu schaffen. Man erhoffte sich dadurch auch eine Einsparung von Personalkosten. Im Jahre 1931 erwog das Badische Bezirksamt Buchen, neben Einbach und Heidersbach auch die Gemeinde Scheringen nach Waldhausen einzugemeinden. Mit Schreiben vom 10. November 1931 forderte es den Gemeinderat zur Stellungnahme auf.Â
Die Absicht des Bezirksamtes Buchen löste in Scheringen einen Sturm der EntrĂĽstung aus. Armut in dieser schlimmen Zeit ist keine Schande, zumal die Gemeinde Scheringen und ihre BĂĽrger trotz ihrer Armut noch immer ihren Verpflichtungen nachgekommen waren, auch wenn es oft sehr schwer fiel und man die GĂĽrtel noch enger schnallen musste. So empfand man die Absicht, ausgerechnet Scheringen in das genau so arme Waldhausen einzugemeinden, geradezu als eine Beleidigung. Es fiel nicht leicht, angesichts der hochgehenden Emotionen, dem Badischen Bezirksamt in Buchen sachlich zu antworten.Â
Am 25. November 1931 schrieb man dem Bezirksamt folgenden Brief, den der BĂĽrgermeister und alle Gemeinderäte unterschrieben.Â
Vereinigung von Gemeinden und OrtenÂ
Auf geehrte VerfĂĽgung des Badischen Bezirksamts Buchen vom 10. November 1931 in obigem Betreff, beehren wir uns hiermit ergebendst zu berichten und zur Vereinigung von Gemeinden Stellung zu nehmen.Â
Der Gemeinderat und mit ihm die gesamte Einwohnerschaft kam beim Bekanntwerden der Pläne des Staatsministeriums über die Vereinigung von Gemeinden in helle Entrüstung und nimmt entschieden Stellung dagegen mit folgender Begründung.
Die vermutete Ersparnis hieraus kann unter BerĂĽcksichtigung des Schicksals verschiedener bisher erschlossener Einnahmequellen nicht stichhaltig sein und sollte eine solche etwa in geringem Umfange zutreffen, so geht des letzten Ende nur wieder durch persönliche weitere Belastung der einzelnen Einwohnen, wenn er wegen jeder Angelegenheit nach auswärts mĂĽĂźte und besondere Zeit- und Geldaufwendungen zu erbringen hätte. Unser Gemeindehaushalt war bisher durch sparsame häusliche FĂĽhrung, durch Anpassung der Lohn- und Gehaltsaufwendungen an die allgemeine Wirtschaftslage in Ordnung gehalten, wenn er nicht durch neue und schwere Belastungen Dritter ins Schwanken gebracht wurde. Wenn wir auch nicht auf die immer spärlicher zuflieĂźenden SteuerĂĽberweisungen verzichten wollen, so könnte von anderen Stellen die Gemeinden entlastet werden durch Aufhebung bestehender Einrichtungen, wie der FĂĽrsorgeverbände u. a. Wir geben uns der sicheren Hoffnung hin,daĂź unseren WĂĽnschen Rechnung getragen wird, und weisen daraufhin, daĂź andererseits die ohnedies durch wirtschaftliche Not erregte Einwohnerschaft durch derartige einschneidende Eingriffe in ihre Selbständigkeit, der staatstreuen Parteirichtung entrissen und einer radikalen entgegengebracht wĂĽrde. Der Gemeinderat: Gramlich, Brgstr, H. Scheuermann, H. HeĂź. Albert, Zimmermann, V. Scheuermann, E. FritzÂ
Der Widerstand der betroffenen Gemeinden gegen diese Absichten war offensichtlich so massiv, dass die Staatsverwaltung bei ihrer weiteren Verfolgung eine gewisse ZurĂĽckhaltung walten lieĂź. Die politischen Wirren, die sehr hohe Arbeitslosigkeit, die zunehmende parteipolitische Polarisierung und die um sich greifende wirtschaftliche Depression nahmen die staatliche Verwaltung so in Anspruch, dass es Wichtigeres zu tun gab als gegen den Willen der BĂĽrger eine FĂĽlle von Eingemeindungen durchzusetzen.Â
Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident von Hindenburg den Vorsitzenden der Nationalsozialistischen Partei Deutschlands Adolf Hitler zum Reichskanzler. Damit begann die Diktatur in unserem Vaterland. Die bestehenden demokratischen Strukturen mussten nacheinander dem „FĂĽhrerprinzip“ weichen. Was dem Volke dient, bestimmten kĂĽnftig nicht mehr die von den BĂĽrgern gewählten Repräsentanten, sondern letztlich „die Repräsentanten des FĂĽhrers“, vertreten durch die Hierarchie der NSDAP.Â
Die kommunale Selbstverwaltung wurde sehr stark ausgehöhlt. An Stelle der geltenden föderativen Badischen Gemeindeordnung aus dem Jahre 1921 trat die „Deutsche Gemeindeordnung“ des Jahres 1935. Nun wurden die Eingemeindungsvorhaben rigoros verwirklicht. BĂĽrgermeister und Gemeinderäte wurden kurzerhand „zurĂĽckgetreten“. Die neuen BĂĽrgermeister und Gemeinderäte wurden nicht mehr von den BĂĽrgern gewählt, sondern „nach den Vorschriften der neuen Gemeindeordnung“ kurzerhand bestimmt.Â
Am 20. März 1935 war es soweit. Zum 1. April 1935 wurden die bisher selbständigen Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach zu einer Gemeinde vereinigt. Die entsprechende Vereinbarung wurde im Wesentlichen von der Kreisleitung der N.S.D.A.P. in Buchen vorgeschrieben. Die Terminologie der nachstehend abgedruckten „Vereinbarung“ verdeutlicht dies.Â
Geschehen       Buchen, den 20. März 1935Â
Gegenwärtig: Landrat Dr. Wagner Kommunalpol. Referent der Kreisleitung der N.S.D.A.P. Buchen Holzwarth Revisionsinspektor Probst Die Bürgermeister und Gemeinderäte von Waldhausen, Scheringen, Einbach, Heidersbach. Die Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach schliessen folgende Vereinbarung:
§1
Die Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach werden mit Wirkung vom 1.4. 1935 zu einer einfachen Gemeinde vereinigt. Die gegenseitigen Gemarkungsgrenzen werden aufgehoben.Â
§2
Zur Sicherung der örtlichen Verbundenheit jedes Ortsteils mit der Gemeinde ist der BĂĽrgermeister sowie die Gemeindebeamten gehalten regelmäßige Sprechtage in den einzelnen Ortsteilen abzuhalten.Â
§3
Die BĂĽrgermeister sowie die Gemeinderäte treten mit Wirkung vom 1. April 1935 von ihren Amtern zurĂĽck.Â
Der BĂĽrgermeister, die Beigeordneten sowie die Gemeinderäte werden nach den Vorschriften der neuen Gemeindeordnung bestimmt.Â
§4
Der in den einzelnen Ortsteilen bestehende BĂĽrgergenuss bleibt unverändert. Voraussetzung fĂĽr die Teilnahme an dem BĂĽrgergenuss ist jeweils das Wohnen auf dem seitherigen Gemarkungsgebiet.Â
§5
Die Farren-, Eber- und Ziegenbockhaltung wird in der bisherigen Weise in den einzelnen Ortsteilen weitergefĂĽhrt.Â
Der BĂĽrgermeister und die Gemeinderäte von Einbach: Der BĂĽrgermeister und die Gemeinderäte von Heidersbach:Â
§6
Hinsichtlich der ĂĽbrigen Gemeindeeinrichtungen verbleibt es bis zu einer Neuregelung durch die neue Gemeindeverwaltung bei der seitherigen Uebung.
Die Gemeinde Einbach behält sich das Recht vor, mit ihrem Kassenvorrat in Höhe von 3000 RM ihre Wasserleitung innerhalb eines Jahres in Stand zu setzen.Â
§7
Die Gemeinden erklären sich damit einverstanden, dass die Gemeinde Heidersbach in die Rechte und Pflichten dieses Vertrags eintritt, sobald ihre Einnahmerückstände beglichen und die Gemeindeschuld auf die Hälfte gesenkt ist.
Die Gemeinde Heidersbach tritt dieser Vereinbarung unter den angegebenen Voraussetzungen bei.Â
§8
Zweifelsfragen bei der DurchfĂĽhrung dieser Vereinbarung werden, falls keine gĂĽtliche Einigung erfolgt, durch das Bezirksamt Buchen entschieden.
Der Bürgermeister und die Gemeinderäte von Einbach:
Der Bürgermeister und die Gemeinderäte von Heidersbach:
Der Bürgermeister und die Gemeinderäte von Waldhausen:
Der Bürgermeister und die Gemeinderäte von Scheringen:
Widerstand gegen diese „Vereinbarung“ war sinnlos. Mit der Faust in der Tasche nahmen die BĂĽrger die Entscheidung hin. Akzeptiert wurde sie nie, wenn auch der Minister des Innern bereits am 28. März 1935 die Vereinigung der Gemeinden genehmigte. Aufschlussreich ist diese VerfĂĽgung, die nachstehend abgedruckt ist.Â
Auf den Bericht vom 20. März 1935 Anlagen: 3 DurchschlägeÂ
Vereinigung der Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach zu einer einfachen Gemeinde Waldhausen.Â
Die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinden = Waldhausen, Scheringen und Einbach vom 20. März 1935 über ihre Vereinigung zu einer einfachen Gemeinde unter Aufhebung der gegenseitigen Gemarkungsgrenzen mit Wirkung vom 1. April 1935 werden aufgrund des 4 Abs. 1 der Bad. Gemeindeordnung genehmigt.
Die Einheitsgemeinde fĂĽhrt den Namen Waldhausen.Â
II. Nachricht hiervon zur sofortigen Eröffnung an die BĂĽrgermeister der beteiligten Gemeinden. 3 Durchschläge liegen an.Â
Zur Ă„nderung des Gemeindenamens wäre nach badischem Recht das Staatsministerium und nach dem ab 1. April 1935 geltenden Reichsrecht der Herr Reichsstatthalter zuständig. Da diese Genehmigung nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann, zumal Vorschläge des Generallandesarchivs fĂĽr eine Ă„nderung des Gemeindenamens noch nicht vorliegen, fĂĽhrt die Einheitsgemeinde einstweilen den Namen der beteiligten grössten Gemeinde Waldhausen.Â
M.E. sollte es bei dieser Regelung endgĂĽltig verbleiben, da die fĂĽr die Ă„nderung des Gemeindenamens angegebenen GrĂĽnden nicht durchzugreifen vermögen.Â
FĂĽr beschleunigte Berufung der neuen Gemeindeorgane ist Sorge zu tragen. Bis dahin ĂĽbernimmt der BĂĽrgermeister der namengebenden Gemeinde die Leitung der neuen Einheitsgemeinde.Â
In der Vereinbarung muss es jeweils „Gemeindeteil“ statt „Ortsteil“ heiĂźen.Â
Nach §7 der Vereinbarung soll auch die Gemeinde Heidersbach nach Beseitigung ihrer EinnahmerĂĽckstände und nach Tilgung der Hälfte ihrer Schulden in die Vereinigung einbezogen werden. Wann dieser Zeitpunkt gekommen sein wird, ist s. Zt. zu berichten.Â
In Vertretung, gez. Dr. Bader
Schon am 17. Juni 1935 lieferte das Bezirksamt Buchen dem Minister des Innern in Karlsruhe die „bestellte“ Erfolgsbilanz und ZweckmäßigkeitsbegrĂĽndung fĂĽr die erst vor 3 Monaten erfolgte Neubildung der vereinigten Gemeinde Waldhausen.Â
Buchen den 17. Juni 1935Â
Vereinigung von Gemeinden des Amtsbezirks Buchen zu Einheitsgemeinden, hier, Gemeinde Waldhausen.Â
Auf den Erlass vom 3. Mai 1935 No. 43073.
Beschluss.
1. An den Herrn Minister des Innern in Karlsruhe durch Vermittlung des Herrn Landeskommissärs in Mannheim.Â
Die Vereinigung der Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach zu der Einheitsgemeinde Waldhausen hat sich in jeder Hinsicht als durchaus zweckmässig erwiesen, denn sie hat zum Ergebnis gehabt, dass nach dem neuen Voranschlag der niederste Steuersatz massgebend geworden ist.Â
Zu 1: Die Voranschlagssumme fĂĽr die drei Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach betrug im Rechnungsjahr 1934/35 im Gesamten 41 116 RM.Â
Um neuen Voranschlag der Gesamtgemeinde für das Rechnungsjahr 1935/36 sind in Einnahme und Ausgabe vorgesehen 41 340 RM. Somit besteht ein Unterschied von 224 RM.
Die Steigerung des Voranschlags der neuen Gemeinde im Verhältnis zu den anderen Voranschlägen des vergangenen Jahres ist darauf zurĂĽckzufĂĽhren, dass im neuen Voranschlag fĂĽr den Ankaufeiner Wasserquelle fĂĽr die gemeinsame Wasserversorgung von Waldhausen, Scheringen und Heidersbach 3 300 RM vorgesehen sind und dass in 2 Armenpflegefällen ein Mehraufwand von 1 700 RM entstanden ist. Die Armenpflegefälle hätten im Falle der Selbständigkeit die Gemeinde Waldhausen angegangen. Zur Erläuterung ist anzufĂĽhren, dass in den drei Voranschlägen des verflossenen Jahres von Waldhausen, Einbach und Scheringen fĂĽr Armenpflege lediglich der Betrag von nahezu 800 RM vorgesehen war, während jetzt 2 500 RM eingesetzt werden mussten. Die Ersparnismassnahmen wirken sich im S 1 des Voranschlages dahin aus, dass an Gehältern fĂĽr die drei Gemeinden bisher bezahlt werden mussten 4 447 RM heute sind lediglich zu bezahlen 3 285 RM Daher ein Unterschied von 1 162 RM.Â
Den sachlichen Aufwand zusammengenommen, erhöht sich diese Summe auf 1335 RM.Â
Der Voranschlag enthält im ĂĽbrigen noch eine RĂĽcklage von 400 RM, während in den bisherigen Voranschlägen lediglich bei Waldhausen eine solche von 264 RM vorgesehen war.Â
An Steuern ist im Voranschlag in Einnahme vorgesehen 19 194 RIMÂ Es waren fĂĽr alle drei Gemeinden zusammengerechnet vorgesehen 22 943 RMÂ Somit Unterschied 3 749 RM.Â
Der Steuersatz der Gemeinde Einbach war bisher 1,80 M, der von Scheringen 1,73 M, der von Waldhausen 1,40 M, welcher nunmehr fĂĽr die Gesamtgemeinde zur Grundlage genommen wurde; er ist nach Sachlage ausreichend.Â
Schulden hat die Gemeinde Waldhausen keine gehabt, die Gemeinde Einbach 6 600 M, die Gemeinde Scheringen 21 500 M.Â
Ich zweifle nicht daran, dass auch im Falle des Beitritts von Heidersbach, wenn dessen Schuldenlast von 39 000 M aufdie Hälfte herabgedrückt ist, der Steuersatz der nunmehr festgelegt wurde, aufrecht erhalten werden kann.
Heidersbach hatte bisher einen Steuersatz von 1,90 M und muss in Anbetracht seiner Schuldenlast diesen Steuersatz auch fĂĽr das neue Rechnungsjahr aufrecht erhalten.Â
Zu 2: In den einzelnen Gemeindeteilen besteht folgender BĂĽrgernutzen:Â
a) Waldhausen: 37 Genussberechtigte Nutzen 5 Ster Holz und 100 Wellen, b) Scheringen: 42 Genussberechtigte 4 Ster Holz und 48 Wellen, c) Einbach: 25 Genussberechtigte, 8 Ster Holz.Â
Genussauflage ist keine vorhanden. In keinem Gemeindeteil ruht der BĂĽrgernutzen auf einzelnen Häusern.Â
Es findet eine AufrĂĽckung im Falle des Freiwerdens eines Loses statt.Â
Bei dieser Sachlage dĂĽrfte es sich empfehlen, eine Satzung mit Zustimmung der BĂĽrgerversammlung etwa folgenden Inhalts zu erlassen:Â
§1
Die Gemeinde Waldhausen ist unter den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet, BĂĽrgern und BĂĽrgerssöhnen der bisherigen Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach die Aufnahme in das BĂĽrgerrecht zu gewähren unter Nachlass des Einkaufsgeldes in das BĂĽrgerrecht.Â
§2
Der in den einzelnen Gemeindeteilen bestehende BĂĽrgergenuss bleibt nach der Vereinbarung vom 20. März 1935 ĂĽber den Zusammenschluss der Gemeinden unverändert. Voraussetzung fĂĽr die Teilnahme an dem BĂĽrgergenuss ist das Wohnen auf dem seitherigen Gemarkungsgebiet sowie der Besitz des BĂĽrgerrechts in dem Gemeindeteil des jeweiligen Wohnsitzes.Â
§3
Der nunmehrige BĂĽrgergenuss der Gemeinde Waldhausen besteht in soviel Teilen, als bisher selbständige BĂĽrgernutzungen in den drei Gemeindeteilen vorhanden waren. Das Einkaufsgeld in den BĂĽrgergenuss wird fĂĽr alle Gemeindeteile getrennt berechnet. Der bei der Aufnahme und beim EinrĂĽcken zu zahlende Betrag richtet sich nach den bisherigen Vorschriften des Gemeindeteils des Wohnsitzes. Gleichermassen wird der bisherige Rang des Eintrags in die Warteliste oder das BĂĽrgerrechtsbuch fĂĽr die Berechtigten in den einzelnen Gemeindeteilen aufrecht erhalten.Â
§4
Ortsfremde zahlen als Einkaufsgeld in den BĂĽrgernutzen den fĂĽr den Gemeindeteil ihrer Niederlassung massgebenden Betrag. (S 37 BĂĽrgerrechtsgesetz) Ziehen sie später in einen anderen Gemeindeteil ĂĽber und ist der dort nach 37 BĂĽrgerrechtsgesetz zu zahlende Betrag höher, so haben sie den Unterschied nachzuzahlen.Â
BĂĽrger und BĂĽrgersöhne haben ebenfalls beim Ueberzug von einem Gemeindeteil in den anderen einen etwaigen Mehrbetrag des Einkaufsgeldes im Gemeindeteil der zukĂĽnftigen Niederlassung nachzuzahlen. Ein Minderbetrag wird nicht erstattet.Â
Was nun die Entschliessung des Herrn Reichsstatthalters auf Grund des 15 Abs. 1 der deutschen Gemeindeordnung ĂĽber die Bestimmung der Rechtsnachfolge anbelangt, so umfaĂźt sie nach den mir vorliegenden Erläuterungen der deutschen Gemeindeordnung (Kommentar von Suren-Loschelder, S. 132), auch den Fall, dass im Falle des Zusammenschlusses mehrerer Gemeinden die neue Einheitsgemeinde Rechtsnachfolgerin aller zusammengeschlossenen Gemeinden ist; es braucht m. E. nicht angenommen zu werden — wie es auch nicht dem Sinn der Vereinbarung entspricht – dass eine Eingliederung erfolgt ist, sondern dass ein Zusammenschluss vorliegt.Â
Zu 3: Hauptberuflich angestellte Beamte hat keine der bisherigen Gemeinden gehabt; alle AnsprĂĽche von Angestellten sind auf gĂĽtlichem Wege ausgeglichen worden oder werden in der Weise erledigt werden, dass die in Frage kommenden Personen andere Posten bekommen. Durch Ausscheiden einer Reihe älterer Angestellten war diese Neuverteilung möglich.Â
Zu 4: Haftung fĂĽr eine Sparkasse bestand bei keiner der Gemeinden.Â
Zu 5: Oertliche Stiftungen bestehen nicht.Â
Zu 6: Die Schule Waldhausen hat 78, Scheringen 49, Einbach 34 SchĂĽler. Eine Zusammenfassung aller Kinder in Waldhausen bedingt nach dem Urteil des Kreisschulrates, dem ich mich anschliesse, die Errichtung eines dritten Schulsaales. Da dies vorläufig nicht möglich ist, besteht m. E. ein dringendes BedĂĽrfnis fĂĽr die Belassung der Schulabteilungen in den einzelnen Gemeindeteilen.Â
Eine Ersparnis einer Lehrkraft tritt nicht ein; die Gemeinde wĂĽnscht auch keine Aenderung.Â
II. Nachricht von I der Kreisleitung der NSDAP. in Buchen. III. Doppelschrift zu I anschliessen. IV. Wv.Â
Bezirksamt:Â
Interessant wäre noch die Beantwortung der Frage, welche Rolle die Gemeinde Heidersbach spielte und weshalb sie der Eingliederung nach Waldhausen entging. Eine schlĂĽssige Antwort anhand von authentischen Akten kann nicht gegeben werden, denn beim Generallandesarchiv und im Gemeindearchiv sind keine Unterlagen auffindbar.Â
Der Verdacht, dass diese Eingemeindungen nicht nach objektiven Kriterien, sondern doch willkĂĽrlich erfolgten, ist nicht von der Hand zu weisen. Während im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Buchen eine ganze Anzahl von kleineren Gemeinden „zusammengemeindet“ wurden, geschah im Bereich des Bezirksamtes Mosbach dergleichen nichts.Â
Die Machthaber des „GroĂźdeutschen Reiches“ hatten in den folgenden Jahren andere Aufgaben, als sich mit Eingemeindungen zu befassen. Es galt, den II. Weltkrieg vorzubereiten. Am 1. September 1939 begann dieser schreckliche Krieg. Er endete mit der Zerstörung groĂźer Teile unserer Heimat und mit der bedingungslosen Kapitulation der Machthaber am 8. Mai 1945. Es gab keine funktionierende Staatsgewalt und Verwaltung mehr. Diese nahm nun die Militärregierung wahr. Die Gemeinden mussten in die Bresche springen und sich der dringendsten Probleme der BĂĽrger annehmen.Â
Noch vor dem formalen Ende des Krieges am 8. Mai 1945 ergriffen die BĂĽrger von Scheringen die Initiative und baten mit dem Schreiben vom 4. Mai 1945 die Militärregierung um Wiederherstellung der kommunalen Selbständigkeit.Â
Scheringen, 4. Mai 1945 Landkreis Buchen (Odw.) Die Einwohner der Gemeinde Scheringen An die Kommandantur der Besatzungsarmee Buchen (Odw.)Â
Betreff:Â
Bitte der Einwohner der Gemeinde Scheringen um Aufhebung der von der NSDAP am 1. April 1935 erfolgten zwangsweisen Eingemeindung unserer Gemeinde in die Gesammtgemeinde Waldhausen.Â
Die Endunterzeichner dieses Schreiben, die Einwohner der Gemeinde Scheringen, gestatten sich, der hohen Kommandantur der Besatzungsarmee in Buchen, die Bitte vorzutragen, die gegen den Willen der Gesamteinwohner von Scheringen, am 1. April 1935 zwangsweisen Aufhebung der selbständigen Verwaltung unserer Gemeinde und deren Eingemeindung in die Gemeinde Waldhausen, durch die NSDAP und deren damalige Funktionäre, wieder rĂĽckgängig zu machen.Â
Die zwangsweise Eingemeindung erfolgte s. Zt. aus dem Grunde, weil die ĂĽberwiegende Mehrheit der Einwohner, der NSDAP ablehnend gegenĂĽberstand und die vereinzelten Anhänger der NSDAP mit Recht befĂĽrchteten, den Willen der NSDAP nicht durchsetzen zu können. Unsere damaligen Gemeinderäte wurden zum Teil durch Lift und Versprechungen, zum Teil durch Druck veranlaĂźt, ihre Unterschrift unter den Eingemeindungsvertrag zu setzen.Â
Die Einwohnerschaft der Gemeinde Scheringen erlaubt sich desshalb die Bitte um Aufhebung der zwangsweisen Eingemeindung der hohen Kommandantur vorzutragen, weil wir feststellten, da‘ die hohe Kommandantur, schon mehrere derartige zwangsweisen Eingemeindungen rĂĽckgängig machte und deren freie Selbstverwaltung wiederherstellte.Â
In der Hoffnung, da/ unsere Bitte Ihre wohlwollende PrĂĽfung und Zustimmung erhält, begrĂĽĂźt SieÂ
hochachtungsvoll! Die Einwohner von Scheringen deren Beauftragter.Â
Zum Beauftragten fĂĽr die Trennung unserer Gemeinde von der Gesamtgemeinde Waldhausen und VerhandlungsfĂĽhrer mit der hohen Kommandantur gestatten sich die Einwohner von Scheringen, ihren Einwohner Rudolf Seyfrid, vorzuschlagen und durch ihre eigenhändige Unterschrift zu bekräftigen.Â
Unterschriften auf beigeheftetem Blatt!Â
Buchen, 12, Juni 1945Â
Zur Sammlung der Anträge auf Aufteilung von Gemeinden und Wv.- zur gemeisamen Erledigung am 1. 7. 1945.Â
Der Landrat:Â
Ăśberraschend schnell entsprach die Militärregierung diesem Antrag.Â
Am 21. August 1945 erging durch den Landrat in Buchen folgender „Beschluss“:Â
I. Auf Anordnung der Militärregierung werden unter Aufhebung des Erlasses des Ministers des Innern in Karlsruhe vom 28.3.1935 Nr. 29 158 betreffend „Vereinigung der Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach zu einer einfachen Gemeinde Waldhamen“ die Gemeindeteile Scheringen und Einbach mit sofortiger Wirkung wieder zu selbständigen Gemeinden erhoben.Â
Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Waldhausen und den bisherigen Gemeindeteilen bleibt einer besonderen Vereinbarung bezw. einer Entscheidung durch die Militärregierung vorbehalten.Â
II. Nachricht hiervon erhält: a) der Herr Oberpräsident fĂĽr Nordbaden in Mannheim b) die Militärregierung in Buchen jeweils zur Kenntnisnahme.Â
III. Nachricht von Ziffer I erhalten: 1. der Herr BĂĽrgermeister in Waldhausen 2. die heute neu ernannten BĂĽrgermeister in Scheringen und Einbach 3, … ab hier sind insgesamt weitere 20 Ă„mter und Dienststellen aufgefĂĽhrt
IV. a) an die Militärregierung in Buchen b) CIC in Buchen c) die Revision im Hause d) die Registratur im HauseÂ
Das dorthin vorgelegte Verzeichnis der BĂĽrgermeister des Landkreises Buchen ergänze ich wie folgt:Â
71. Scheringen: Schöllig, Valentin; eingesetzt d. Landrat am 21.8.45
72. Einbach: Henn, Gustav; eingesetzt d. Landrat am 21.8.45Â
V. Ergänzung des Verzeichnisses der BĂĽrgermeisterÂ
VI. Die bisherigen Gemeindeteile Scheringen und Einbach wurden heute zu selbständigen Gemeinden erhoben. Als BĂĽrgermeister dieser Gemeinden wurden eingesetzt und verpflichtet: FĂĽr Scheringen: Schöllig, Valentin FĂĽr Einbach: Henn, GustavÂ
Den neu ernannten BĂĽrgermeistern sind sämtliche VerfĂĽgungen, die seit dem Einmarsch der Besatzungstruppen ergangen und heute noch fĂĽr die Gemeindeverwaltung von Bedeutung sind, zu ĂĽbersenden,Â
Der Landrat, gez. HaugÂ
Noch am selben Tag, dem 21. August 1945, wurde die vorbereitete Vereinbarung ĂĽber die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den neu entstandenen Gemeinden abgeschlossen.Â
Dieses sehr aufschlussreiche zeitgeschichtliche Dokument ist nachstehend im vollen Wortlaut abgedruckt.Â
Waldhausen, Scheringen, Einbach, den 21. 8. 1945Â
Auflösung der Gesamtgemeinde Waldhausen.Â
Durch die VerfĂĽgung des Landrats des Kreises Buchen vom 21. August 1945 wurde die Gesamtgemeinde Waldhausen wieder in ihre Bestandteile, die Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach aufgeteilt. Zum Zwecke der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den neu entstandenen Gemeinden wird folgendeÂ
VereinbarungÂ
getroffen:Â
1.
Die von den beteiligten Gemeinden auf den 1.4.35 eingebrachten Gebäuden fallen, wie eingebracht, zurĂĽck. Es bestehen keine Zweifel darĂĽber, um welche Gebäude es sich handelt. Die Gebäude befinden sich in Waldhausen, Scheringen und Einbach.Â
Die Gesamtgemeinde Waldhausen hat während der Zeit der gemeinsamen Verwaltung der Gemeinden das Haus Lgb. Nr. 246/1 auf Gemarkung Waldhausen (ehem. Witz’sches Anwesen) zum Preis von 10 000,— RM gekauft. Das Gebäude bleibt im Eigentum der Gemeinde Waldhausen. Die Gemeinde Waldhausen zahlt als Ausgleich an die Gemeinden Scheringen und Einbach einen Betrag, der sich aus dem Verhältnis der Grundsteuermessbeträge der drei Gemeinden in runder Summe ergibt. Hiernach haben zu erhalten:Â
Scheringen 2 500,— RM Einbach 3 000,- RMÂ
2.Â
Die eingebrachten landwirtschaftlichen GrundstĂĽcke fallen, wie eingebracht zurĂĽck. Es bestehen keine Zweifel darĂĽber, um welche GrundstĂĽcke es sich handelt.Â
Während der Zeit der gemeinsamen Verwaltung der 3 Gemeinden wurden folgende GrundstĂĽcke auf Gemarkung Waldhausen zugekauft:Â
1. Lgb. Nr. 1227/14 Wiese, 50,48 ar zum Preis von 908,64 RIMÂ 2. Lgb. Nr. 1227/27 Weg, 17,95 ar zum Preis von 251,30 RMÂ 3. Lgb. Nr. 1227/28 Weg, 8,16 ar zum Preis von 113,24 RIMÂ 4. Lgb. Nr. 1231 See, 65,92 ar zum Preis von 276,79 RMÂ 5. Lgb. Nr. 37, Wiese, 4,06 ar zum Preis von 100,- IRMÂ 6. Lgb. Nr. 1029/1 Weg, 8,74 ar zum Preis von 114,38 RIMÂ
Diese GrundstĂĽcke bleiben im Eigentum der Gemeinde Waldhausen.Â
FĂĽr die GrundstĂĽcke Nr. 1 und 5 der vorzeitigen Aufzählung soll an die Gemeinden Scheringen und Einbach eine Entschädigung bezahlt werden. Der Rest der GrundstĂĽcke — Wege und See — ist ertragslos und nur Aufwand verursachend. Die Entschädigung richtet sich nach den Grundsteuermessbeträgen. Es haben hiernach in runder Summe zu erhalten:Â
Scheringen 250,— RM Einbach 300,— RMÂ
3.
In gleicher Weise, wie die Gebäude und die landwirtschaftlichen GrundstĂĽcke fällt der von den Gemeinden eingebrachte Wald wieder an diese zurĂĽck.Â
4.
Die Gemeindebetriebe — Wasserleitungen — der Gemeinden werden in dem Zustand, in dem sie sich jetzt befinden, zurĂĽckgegeben.Â
5. Bei der Verteilung der Fahrnisse zwischen den Gemeinden werden keine Schwierigkeiten entstehen. Es ist jeder Gemeinde bekannt, welche Fahrnisse ihr bei der Eingemeindung gehörten. Ăśber die gemeinschaftlich angeschafften Gegenstände wird Einigkeit erzielt werden.Â
Die Motorspritze bleibt weiterhin gemeinsames Eigentum. Sie bleibt in Waldhausen stehen. Reparatur- und sonstige Kosten werden von den Gemeinden nach Massgabe des Verhältnisses der Summe der Grundsteuermessbeträge zueinander gemeinsam getragen.Â
6.Â
Die EinnahmerĂĽckstände auf den 1. 4. 1945 werden, soweit sie bis heute noch nicht eingegangen sind, zwischen den Gemeinden verteilt, nach Massgabe des Orts der Entstehung der Forderung. Das gleiche Verfahren wird fĂĽr die im Rechnungsjahr 1945 angewiesenen aber noch nicht eingezogenen Forderungen eingehalten.Â
Gemeinsame Einnahmen werden nach dem unter Ziffer 8 errechneten SchlĂĽssel von der Gemeinde Waldhausen unter die 3 Gemeinden verteilt.Â
7.Â
Das gleiche Verfahren, wie es fĂĽr die Einnahmen vereinbart wurde, wird bei den Ausgaben eingehalten.Â
8.Â
Der Verteilungsschlüssel für die gemeinsamen Einnahmen und Ausgaben sowie für die Zuteilung der Aktiven errechnet sich zu 2/3 aus dem Verhältnis der Summen der Grundsteuermeßbeträge zueinander und zu 1/3 nach der Einwohnerzahl.
Kassenvorrat:Â
Bar
3 722,16 RM
Postsch.
2 845,78 RM
Giro
2 457,66 RM
9 025,60 RM
SparbĂĽcher
N r.
964
472,07 RM
2302
338,75 RM
381
2147,64 RM
9737
5184,70 RM
12328
10530,04 RM
4529
61,47 RM
4600
833,06 RM
4599
597,89 RM
20165,62 RM
Wertpapiere
Anl. Abt.
Scheringen
775,00 RM
Waldhausen
1250,00 RM
Einbach
187,50 RM
2212,50 RM
31403,72 RM
Hiervon sind vorweg zuzuteilen, die eingebrachten Werte und zwar an:
Waldhausen
13884,48 RM
Scheringen
9400,05 RM
Einbach
1010,86 RM
24295,39 RM
Restlich schlüsselmäßig zu verteilen
7108,33 RM
Aus der 2/3-Summe = 4738,89 RM entfallen auf
Waldhausen
45.20%
2142,02 RM
Scheringen
25.60%
1213,28 RM
Einbach
29.20%
1383,39 RM
Aus der 1/3-Summe = 2369,44 RM entfallen auf
Waldhausen
46,3%
1096,84 RM
Scheringen
31,3%
741,49 RM
Einbach
22,4%
531,11 RM
Die von den Gemeinden eingebrachten Anteilscheine an der Jungviehweide Buchen e.G.m.b.H. werden an die einbringenden Gemeinden zurĂĽckgegeben. Es haben zu erhalten Waldhausen, die Anteilsscheine Nr. 19 und 20 mit Nennwert zus. 40,– RM und Scheringen, den Anteilschein Nr. 395 im Nennwert von 20 RM.
10.
Bei der Eingemeindung auf den 1.4.35 brachte die Gemeinde Scheringen einen Schuldbetrag von 21 492,08 RM ein. Das Darlehen war fĂĽr den Wasserleitungsbau aufgenommen worden. Der Darlehensstand beträgt heute nur noch 7 757,37 RM, d. h. dass von der Gesamtheit der Gemeinden während der Zeit der Vereinigung ein Betrag von 13 734,71 RM getilgt wurde. Es ist billig, daĂź die Gemeinde Scheringen an die Gemeinden Waldhausen und Einbach einen angemessenen Betrag an dieser Tilgungsleistung erstattet.Â
Nach dem Prozentsatz der Beteiligung der Gemeinden an der Summe der Grundsteuermessbeträge, erstattet die Gemeinde Scheringen in runder Summe anÂ
Waldhausen 6 000,— RM und an Einbach 4 000,- RM.
Der Rest der Schuld von 7 757,37 RM wird von der Gemeinde Scheringen und von ihr allein getilgt.
11.
Die Gemeinde Einbach brachte einen Schuldbetrag von 6 600,— RM ein, herrĂĽhrend aus dem Bau der Wasserleitung. Das Darlehen ist heute vollkommen getilgt. Die Gemeinde Einbach erstattet an die Gemeinden Waldhausen und Scheringen nach Massgabe der Anteile an der Gesamtsumme der Grundsteuermessbeträge folgende Summen:Â
Aus den bisherigen Bestimmungen der Vereinbarung ergibt sich folgender Zuteilungsplan:
Waldhausen
Scheringen
Einbach
+
13 884,48 RM
+
9 400,05 RM
+
1010,86 RM
Vorwegzuteilung
+
2 142,02 RM
+
1213,28 RM
+
1 383,59 RM
2/3
+
1 096,84 RM
+
741,49 RM
+
531,11 RM
1/3
%
5 500,00 RM
+
2 500,00 RM
+
3 000,00 RM
Witz’sches Haus
%
550, 00 RM
+
250,00 RM
+
300,00 RM
Landw. Grst.
+
6 000,00 RM
%
10 000,00 RM
+
4000,– RM
Schuld. Scheringen
+
2 900,00 RM
+
1 600,00 RM
%
4500,00 RM
Schuld Einbach
+
19 973,34 RM
+
5704,82 RM
+
5 725,56 RM
Bestand
Betrag RM
Waldhausen erhält RM
Scheringen erhält RM
Einbach erhält RM
Zusammen RM
Bar
3 722,16
2 230,29
951.01
540.86
3 722,16
Postsch.
2 845,78
2 845,78
0.00
0.00
2 845,78
Giro
2 457,66
2 457,66
0.00
0.00
2457.66
Sparbuch Nr.964
472.07
472,07
0.00
0.00
472.07
2302
338.75
0,00
338.75
0.00
338.75
381
2 147,64
0,00
2 147,64
0.00
2 147,64
9737
5 184,70
0,00
0.00
5 184,70
5 184,70
12328
10 530,04
10 530,04
0.00
0.00
10 530,04
4599
597.89
0,00
597.89
0.00
597.89
4600
833.06
0,00
833.06
0.00
833.06
4529
61.47
0,00
61.47
0.00
61.47
Wertpapiere
2 212,50
1 437,50
775.00
0.00
2 212,50
Sa.
31 403,72
19 973,34
5704.82
5725.56
31 403,72
Die Gemeinden verpflichten sich, alle Differenzen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben könnten, in nachbarlichem Vertrauen zu bereinigen. Sollte keine Einigung erzielt werden können, werden die Gemeinden die Entscheidung des Landrats anrufen, der endgĂĽltig entscheiden wird.Â
Der nachstehend abgedruckte Bericht vom 14. Januar 1946 des Landrats von Buchen an den Herrn Präsidenten der Landesverwaltung Baden — Abtl. Innere Verwaltung in Karlsruhe gibt doch noch einen gewissen AufschluĂź ĂĽber die BeweggrĂĽnde, die 1935 zum ZusammenschluĂź von Waldhausen — Scheringen – Einbach gefĂĽhrt haben.Â
Buchen, den 14. Januar 1946Â
BeschluĂź.Â
— Auf den ErlaĂź v. 14. 12.45 Nr. 11 133 – 134.Â
ZusammenschluĂź bezw. Trennung von Gemeinden im Landkreis Buchen, hier-Neubildung der Gemeinde Scheringen, Einbach.Â
I. An den Herren Präsidenten der Landesverwaltung Baden – Abtl. Innere Verwaltung — in Karlsruhe.Â
Die Entfernung von Waldhausen nach Einbach beträgt 2,53 km, von Waldhausen nach Scheringen 1,85 km.Â
Ăśber die GrĂĽnde des s. Zt. erfolgten Zusammenschlusses geben die Akten, die bereits dorthin vorgelegt wurden, kaum Auskunft. Als einziger Grund wird angegeben: Erhöhung der finanziellen Leistungsfähigkeit.Â
Die Revision hat mit Schreiben vom 22.12. 45 folgende GrĂĽnde fĂĽr den s. Z. erfolgten ZusammenschluĂź angegeben:Â
Waldhausen-Scheringen-Einbach wurden vereinigt, um Scheringen zu stĂĽtzen, das bei der Eingemeindung rd. 21 500 RM Schulden fĂĽr den Wasserleitungsbau hatte. Einbach hatte 6 600, — RM Schulden fĂĽr den gleichen Zweck. Während der Zeit der Vereinigung wurden die Schulden von Einbach ganz und die von Scheringen bis auf rd. 7 800, — RIVI getilgt, auĂźerdem konnten 31 400, RM verteilt werden, während an Aktiven nur 24 000, RIVI eingebracht wurden,Â
Es kann gesagt werden, daĂź sich die Eingemeindungen in allen Fällen finanziell fĂĽr die beteiligten Gemeinden gĂĽnstig ausgewirkt haben.“Â
Auf Anordnung der Militärregierung erhielten die Gemeinden Scheringen und Einbach am 21.8.45 wieder ihre Selbständigkeit.Â
Schon vor AusfĂĽhrung der Anordnung der Mil. Regierung wurde die Revision gehört. Sie vertrat damals auch die Auffassung, daĂź Waldhausen evtl. in die Gemeindeteile Waldhausen (390 E.), Scheringen (263 E.) und Einbach (188 E.) aufgelöst werden, wobei Einbach der schwächste Teil wäre, dessen Zusammenlegung mit Laudenberg gegebenenfalls zu prĂĽfen wäre.Â
Die Mil. Regierung hat die Neubildung der Gemeinden Scheringen und Einbach auf den Antrag der Einwohner dieser Gemeinde angeordnet, weil sie in ders. Zt. erfolgten Zusammenlegung vor allem eine ZwangsmaĂźnahme der damaligen nat. soz. Parteidienststellen in Buchen betrachtete. Als eine solche wurde sie auch von der Bevölkerung der nunmehr selbständigen Gemeinden die ganzen Jahre hindurch gehalten,Â
Die Anordnung der Militärregierung wurde am 21. 8.45 durch meinen Vorgänger ausgefĂĽhrt, der auch die entsprechenden Verhandlungen mit der Mil. Regierung fĂĽhrte. Ich bitte deshalb, auch Herrn Präsidialdirektor Haug in dieser Angelegenheit zu hören.Â
Die finanzielle Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach ist durchgefĂĽhrt. Die Vereinbarung vom 21.8.45 befindet sich bei den Akten.Â
Der BĂĽrgermeister der Gemeinde Waldhausen hält die Neubildung der Gemeinden Scheringen und Einbach ebenfalls fĂĽr sachlich gerechtfertigt, weil der ZusammenschluĂź s. Zt. zwangsweise gegen den Willen der Bevölkerung erfolgte.Â
II. Dies Ulf Beleg u. Wv. 1. XII. 46Â
erl. 21. 1, 46 Be. Der LandratÂ
Die Wiedergewährung der kommunalen Selbständigkeit wurde von den BĂĽrgern freudig begrĂĽĂźt. Doch zum Jubeln waren die Zeiten zu ernst. Auf die Gemeinden kamen sehr schwierige Zeiten zu. Die Folgen des verlorenen Krieges waren ĂĽberall spĂĽrbar. Es kamen viele vertriebene Landsleute aus dem Osten, die unterzubringen und zu versorgen waren. Die Lebensmittel wurden immer knapper. Eine staatliche Autorität gab es nicht mehr. Die Militärregierung ĂĽbte die staatliche Gewalt aus. So mussten die Gemeinden und Landkreise in die Breschen springen. Der Mut und die Entscheidungsbereitschaft der kommunalen Selbstverwaltung waren gefordert. In diesen Zeiten stellte sich auch Scheringen der Herausforderung und bestand sie. Die wieder gewonnene gemeindliche Freiheit bestand ihre groĂźe Bewährungsprobe. Den Frauen und Männern, die in jenen Zeiten Verantwortung in den Gemeinden trugen, muss man heute noch dankbar sein. Ermessen können dies heute eigentlich nur jene, die dies alles miterlebten.Â
Zum Abschluss noch eine persönliche Bemerkung. Ich habe mich bei der Abfassung dieses Beitrages bemĂĽht, die Ereignisse rein sachlich zu werten. Ganz bewusst bin ich auf die auch heute noch spĂĽrbaren Emotionen aus jener Zeit nicht eingegangen.Â
Es ergibt sich folgende Berechnung: Summa der Grundsteuermessbeträge fĂĽrÂ
Waldhausen
4786,28 RM
Scheringen
2 702,86 RM
Einbach
3 101,54 RM
das entspricht folgender Beteiligung an 2/3 der zu zerlegenden Summen:
Waldhausen
45.20%
Scheringen
25.60%
Einbach
29,2 %.
Die Einwohnerzahlen betragen fĂĽrÂ
Waldhausen
390
Scheringen
263
Einbach
188
das entspricht folgender Beteiligung an 2/3 der zu zerlegenden Summen:
Waldhausen
46.30%
Scheringen
31.30%
Einbach
22,4 %.
Zusammenfassend wiederholt, ergeben sich folgende Prozentzahlen: Aus 2/3 der zu zerlegenden Summe erhält oder trägt:Â
Waldhausen
45.20%
Scheringen
25.60%
Einbach
29.20%
entspricht 100%.
Aus 1/3 der zu zerlegenden Summe erhält oder trägt:Â
Waldhausen
46.30%
Scheringen
31.30%
Einbach
22.40%
entspricht 100%.
Â
9.
Die Aktivkapitalien und der Kassenvorrat werden nach Vorwegnahme der eingebrachten Werte an Kassenvorrat und angelegten Kapitalien an die Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach verteilt.Â
Als VerteilungsmaĂźstab gilt der unter 8 errechnete VerteilungsschlĂĽssel.Â
An Kassenvorrat und Aktivkapitalien sind nach dem Stand vom 7. 9. 1945 vorhanden:
Kassenvorrat:Â
Bar
3 722,16 RM
Postsch.
2 845,78 RM
Giro
2 457,66 RM
9 025,60 RM
SparbĂĽcher
N r.
964
472,07 RM
2302
338,75 RM
381
2147,64 RM
9737
5184,70 RM
12328
10530,04 RM
4529
61,47 RM
4600
833,06 RM
4599
597,89 RM
20165,62 RM
Wertpapiere
Anl. Abt.
Scheringen
775,00 RM
Waldhausen
1250,00 RM
Einbach
187,50 RM
2212,50 RM
31403,72 RM
Hiervon sind vorweg zuzuteilen, die eingebrachten Werte und zwar an:
Waldhausen
13884,48 RM
Scheringen
9400,05 RM
Einbach
1010,86 RM
24295,39 RM
Restlich schlüsselmäßig zu verteilen
7108,33 RM
Aus der 2/3-Summe = 4738,89 RM entfallen auf
Waldhausen
45.20%
2142,02 RM
Scheringen
25.60%
1213,28 RM
Einbach
29.20%
1383,39 RM
Aus der 1/3-Summe = 2369,44 RM entfallen auf
Waldhausen
46,3%
1096,84 RM
Scheringen
31,3%
741,49 RM
Einbach
22,4%
531,11 RM
Die von den Gemeinden eingebrachten Anteilscheine an der Jungviehweide Buchen e.G.m.b.H. werden an die einbringenden Gemeinden zurĂĽckgegeben. Es haben zu erhalten Waldhausen, die Anteilsscheine Nr. 19 und 20 mit Nennwert zus. 40,– RM und Scheringen, den Anteilschein Nr. 395 im Nennwert von 20 RM.
10.
Bei der Eingemeindung auf den 1.4.35 brachte die Gemeinde Scheringen einen Schuldbetrag von 21 492,08 RM ein. Das Darlehen war fĂĽr den Wasserleitungsbau aufgenommen worden. Der Darlehensstand beträgt heute nur noch 7 757,37 RM, d. h. dass von der Gesamtheit der Gemeinden während der Zeit der Vereinigung ein Betrag von 13 734,71 RM getilgt wurde. Es ist billig, daĂź die Gemeinde Scheringen an die Gemeinden Waldhausen und Einbach einen angemessenen Betrag an dieser Tilgungsleistung erstattet.Â
Nach dem Prozentsatz der Beteiligung der Gemeinden an der Summe der Grundsteuermessbeträge, erstattet die Gemeinde Scheringen in runder Summe anÂ
Waldhausen 6 000,— RM und an Einbach 4 000,- RM.
Der Rest der Schuld von 7 757,37 RM wird von der Gemeinde Scheringen und von ihr allein getilgt.
11.
Die Gemeinde Einbach brachte einen Schuldbetrag von 6 600,— RM ein, herrĂĽhrend aus dem Bau der Wasserleitung. Das Darlehen ist heute vollkommen getilgt. Die Gemeinde Einbach erstattet an die Gemeinden Waldhausen und Scheringen nach Massgabe der Anteile an der Gesamtsumme der Grundsteuermessbeträge folgende Summen:Â
Aus den bisherigen Bestimmungen der Vereinbarung ergibt sich folgender Zuteilungsplan:
Waldhausen
Scheringen
Einbach
+
13 884,48 RM
+
9 400,05 RM
+
1010,86 RM
Vorwegzuteilung
+
2 142,02 RM
+
1213,28 RM
+
1 383,59 RM
2/3
+
1 096,84 RM
+
741,49 RM
+
531,11 RM
1/3
%
5 500,00 RM
+
2 500,00 RM
+
3 000,00 RM
Witz’sches Haus
%
550, 00 RM
+
250,00 RM
+
300,00 RM
Landw. Grst.
+
6 000,00 RM
%
10 000,00 RM
+
4000,– RM
Schuld. Scheringen
+
2 900,00 RM
+
1 600,00 RM
%
4500,00 RM
Schuld Einbach
+
19 973,34 RM
+
5704,82 RM
+
5 725,56 RM
Bestand
Betrag RM
Waldhausen erhält RM
Scheringen erhält RM
Einbach erhält RM
Zusammen RM
Bar
3 722,16
2 230,29
951.01
540.86
3 722,16
Postsch.
2 845,78
2 845,78
0.00
0.00
2 845,78
Giro
2 457,66
2 457,66
0.00
0.00
2457.66
Sparbuch Nr.964
472.07
472,07
0.00
0.00
472.07
2302
338.75
0,00
338.75
0.00
338.75
381
2 147,64
0,00
2 147,64
0.00
2 147,64
9737
5 184,70
0,00
0.00
5 184,70
5 184,70
12328
10 530,04
10 530,04
0.00
0.00
10 530,04
4599
597.89
0,00
597.89
0.00
597.89
4600
833.06
0,00
833.06
0.00
833.06
4529
61.47
0,00
61.47
0.00
61.47
Wertpapiere
2 212,50
1 437,50
775.00
0.00
2 212,50
Sa.
31 403,72
19 973,34
5704.82
5725.56
31 403,72
Die Gemeinden verpflichten sich, alle Differenzen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben könnten, in nachbarlichem Vertrauen zu bereinigen. Sollte keine Einigung erzielt werden können, werden die Gemeinden die Entscheidung des Landrats anrufen, der endgĂĽltig entscheiden wird.Â
Der nachstehend abgedruckte Bericht vom 14. Januar 1946 des Landrats von Buchen an den Herrn Präsidenten der Landesverwaltung Baden — Abtl. Innere Verwaltung in Karlsruhe gibt doch noch einen gewissen AufschluĂź ĂĽber die BeweggrĂĽnde, die 1935 zum ZusammenschluĂź von Waldhausen — Scheringen – Einbach gefĂĽhrt haben.Â
Buchen, den 14. Januar 1946Â
BeschluĂź.Â
— Auf den ErlaĂź v. 14. 12.45 Nr. 11 133 – 134.Â
ZusammenschluĂź bezw. Trennung von Gemeinden im Landkreis Buchen, hier-Neubildung der Gemeinde Scheringen, Einbach.Â
I. An den Herren Präsidenten der Landesverwaltung Baden – Abtl. Innere Verwaltung — in Karlsruhe.Â
Die Entfernung von Waldhausen nach Einbach beträgt 2,53 km, von Waldhausen nach Scheringen 1,85 km.Â
Ăśber die GrĂĽnde des s. Zt. erfolgten Zusammenschlusses geben die Akten, die bereits dorthin vorgelegt wurden, kaum Auskunft. Als einziger Grund wird angegeben: Erhöhung der finanziellen Leistungsfähigkeit.Â
Die Revision hat mit Schreiben vom 22.12. 45 folgende GrĂĽnde fĂĽr den s. Z. erfolgten ZusammenschluĂź angegeben:Â
Waldhausen-Scheringen-Einbach wurden vereinigt, um Scheringen zu stĂĽtzen, das bei der Eingemeindung rd. 21 500 RM Schulden fĂĽr den Wasserleitungsbau hatte. Einbach hatte 6 600, — RM Schulden fĂĽr den gleichen Zweck. Während der Zeit der Vereinigung wurden die Schulden von Einbach ganz und die von Scheringen bis auf rd. 7 800, — RIVI getilgt, auĂźerdem konnten 31 400, RM verteilt werden, während an Aktiven nur 24 000, RIVI eingebracht wurden,Â
Es kann gesagt werden, daĂź sich die Eingemeindungen in allen Fällen finanziell fĂĽr die beteiligten Gemeinden gĂĽnstig ausgewirkt haben.“Â
Auf Anordnung der Militärregierung erhielten die Gemeinden Scheringen und Einbach am 21.8.45 wieder ihre Selbständigkeit.Â
Schon vor AusfĂĽhrung der Anordnung der Mil. Regierung wurde die Revision gehört. Sie vertrat damals auch die Auffassung, daĂź Waldhausen evtl. in die Gemeindeteile Waldhausen (390 E.), Scheringen (263 E.) und Einbach (188 E.) aufgelöst werden, wobei Einbach der schwächste Teil wäre, dessen Zusammenlegung mit Laudenberg gegebenenfalls zu prĂĽfen wäre.Â
Die Mil. Regierung hat die Neubildung der Gemeinden Scheringen und Einbach auf den Antrag der Einwohner dieser Gemeinde angeordnet, weil sie in ders. Zt. erfolgten Zusammenlegung vor allem eine ZwangsmaĂźnahme der damaligen nat. soz. Parteidienststellen in Buchen betrachtete. Als eine solche wurde sie auch von der Bevölkerung der nunmehr selbständigen Gemeinden die ganzen Jahre hindurch gehalten,Â
Die Anordnung der Militärregierung wurde am 21. 8.45 durch meinen Vorgänger ausgefĂĽhrt, der auch die entsprechenden Verhandlungen mit der Mil. Regierung fĂĽhrte. Ich bitte deshalb, auch Herrn Präsidialdirektor Haug in dieser Angelegenheit zu hören.Â
Die finanzielle Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach ist durchgefĂĽhrt. Die Vereinbarung vom 21.8.45 befindet sich bei den Akten.Â
Der BĂĽrgermeister der Gemeinde Waldhausen hält die Neubildung der Gemeinden Scheringen und Einbach ebenfalls fĂĽr sachlich gerechtfertigt, weil der ZusammenschluĂź s. Zt. zwangsweise gegen den Willen der Bevölkerung erfolgte.Â
II. Dies Ulf Beleg u. Wv. 1. XII. 46Â
erl. 21. 1, 46 Be. Der LandratÂ
Die Wiedergewährung der kommunalen Selbständigkeit wurde von den BĂĽrgern freudig begrĂĽĂźt. Doch zum Jubeln waren die Zeiten zu ernst. Auf die Gemeinden kamen sehr schwierige Zeiten zu. Die Folgen des verlorenen Krieges waren ĂĽberall spĂĽrbar. Es kamen viele vertriebene Landsleute aus dem Osten, die unterzubringen und zu versorgen waren. Die Lebensmittel wurden immer knapper. Eine staatliche Autorität gab es nicht mehr. Die Militärregierung ĂĽbte die staatliche Gewalt aus. So mussten die Gemeinden und Landkreise in die Breschen springen. Der Mut und die Entscheidungsbereitschaft der kommunalen Selbstverwaltung waren gefordert. In diesen Zeiten stellte sich auch Scheringen der Herausforderung und bestand sie. Die wieder gewonnene gemeindliche Freiheit bestand ihre groĂźe Bewährungsprobe. Den Frauen und Männern, die in jenen Zeiten Verantwortung in den Gemeinden trugen, muss man heute noch dankbar sein. Ermessen können dies heute eigentlich nur jene, die dies alles miterlebten.Â
Zum Abschluss noch eine persönliche Bemerkung. Ich habe mich bei der Abfassung dieses Beitrages bemĂĽht, die Ereignisse rein sachlich zu werten. Ganz bewusst bin ich auf die auch heute noch spĂĽrbaren Emotionen aus jener Zeit nicht eingegangen.Â