Scheringen

Scheringens Eingliederung zu Waldhausen 1935-1945

Hubert Zimmermann (Limbach) 

Die im Jahre 1929 beginnende Weltwirtschaftskrise verursachte auch in Deutschland große wirtschaftliche und soziale Probleme, einhergehend mit einer hohen Arbeitslosigkeit. Sie traf besonders hart jene Regionen, in denen schon Armut herrschte und es an gewerblichen und industriellen Arbeitsplätzen fehlte. So auch den überwiegend landwirtschaftlich strukturierten Odenwald. Wen wundert es, dass es auch den Gemeinden und Städten nicht gut ging. Doch in eine besonders große Notlage gerieten viele überwiegend kleine und landwirtschaftlich geprägte Gemeinden. Es fiel ihnen sehr schwer, besonders ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. So erging es auch der kleinen Gemeinde Scheringen.

Da dachte die staatliche Verwaltung darüber nach, ob man evtl. durch eine Änderung kommunaler Strukturen eine Besserung erreichen könnte. Man kam zu dem Ergebnis, in besonders krassen Fällen durch Zusammenlegung mehrerer armer Gemeinden eine größere kommunale Einheit zu schaffen. Man erhoffte sich dadurch auch eine Einsparung von Personalkosten. Im Jahre 1931 erwog das Badische Bezirksamt Buchen, neben Einbach und Heidersbach auch die Gemeinde Scheringen nach Waldhausen einzugemeinden. Mit Schreiben vom 10. November 1931 forderte es den Gemeinderat zur Stellungnahme auf. 

Die Absicht des Bezirksamtes Buchen löste in Scheringen einen Sturm der Entrüstung aus. Armut in dieser schlimmen Zeit ist keine Schande, zumal die Gemeinde Scheringen und ihre Bürger trotz ihrer Armut noch immer ihren Verpflichtungen nachgekommen waren, auch wenn es oft sehr schwer fiel und man die Gürtel noch enger schnallen musste. So empfand man die Absicht, ausgerechnet Scheringen in das genau so arme Waldhausen einzugemeinden, geradezu als eine Beleidigung. Es fiel nicht leicht, angesichts der hochgehenden Emotionen, dem Badischen Bezirksamt in Buchen sachlich zu antworten. 

Am 25. November 1931 schrieb man dem Bezirksamt folgenden Brief, den der Bürgermeister und alle Gemeinderäte unterschrieben. 

Vereinigung von Gemeinden und Orten 

Auf geehrte Verfügung des Badischen Bezirksamts Buchen vom 10. November 1931 in obigem Betreff, beehren wir uns hiermit ergebendst zu berichten und zur Vereinigung von Gemeinden Stellung zu nehmen. 

Der Gemeinderat und mit ihm die gesamte Einwohnerschaft kam beim Bekanntwerden der Pläne des Staatsministeriums über die Vereinigung von Gemeinden in helle Entrüstung und nimmt entschieden Stellung dagegen mit folgender Begründung.

Die vermutete Ersparnis hieraus kann unter Berücksichtigung des Schicksals verschiedener bisher erschlossener Einnahmequellen nicht stichhaltig sein und sollte eine solche etwa in geringem Umfange zutreffen, so geht des letzten Ende nur wieder durch persönliche weitere Belastung der einzelnen Einwohnen, wenn er wegen jeder Angelegenheit nach auswärts müßte und besondere Zeit- und Geldaufwendungen zu erbringen hätte. Unser Gemeindehaushalt war bisher durch sparsame häusliche Führung, durch Anpassung der Lohn- und Gehaltsaufwendungen an die allgemeine Wirtschaftslage in Ordnung gehalten, wenn er nicht durch neue und schwere Belastungen Dritter ins Schwanken gebracht wurde. Wenn wir auch nicht auf die immer spärlicher zufließenden Steuerüberweisungen verzichten wollen, so könnte von anderen Stellen die Gemeinden entlastet werden durch Aufhebung bestehender Einrichtungen, wie der Fürsorgeverbände u. a. Wir geben uns der sicheren Hoffnung hin,daß unseren Wünschen Rechnung getragen wird, und weisen daraufhin, daß andererseits die ohnedies durch wirtschaftliche Not erregte Einwohnerschaft durch derartige einschneidende Eingriffe in ihre Selbständigkeit, der staatstreuen Parteirichtung entrissen und einer radikalen entgegengebracht würde. 
Der Gemeinderat: 
Gramlich, Brgstr, 
H. Scheuermann, H. Heß. Albert, Zimmermann, V. Scheuermann, E. Fritz 

Der Widerstand der betroffenen Gemeinden gegen diese Absichten war offensichtlich so massiv, dass die Staatsverwaltung bei ihrer weiteren Verfolgung eine gewisse Zurückhaltung walten ließ. Die politischen Wirren, die sehr hohe Arbeitslosigkeit, die zunehmende parteipolitische Polarisierung und die um sich greifende wirtschaftliche Depression nahmen die staatliche Verwaltung so in Anspruch, dass es Wichtigeres zu tun gab als gegen den Willen der Bürger eine Fülle von Eingemeindungen durchzusetzen. 

Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident von Hindenburg den Vorsitzenden der Nationalsozialistischen Partei Deutschlands Adolf Hitler zum Reichskanzler. Damit begann die Diktatur in unserem Vaterland. Die bestehenden demokratischen Strukturen mussten nacheinander dem „Führerprinzip” weichen. Was dem Volke dient, bestimmten künftig nicht mehr die von den Bürgern gewählten Repräsentanten, sondern letztlich „die Repräsentanten des Führers”, vertreten durch die Hierarchie der NSDAP. 

Die kommunale Selbstverwaltung wurde sehr stark ausgehöhlt. An Stelle der geltenden föderativen Badischen Gemeindeordnung aus dem Jahre 1921 trat die „Deutsche Gemeindeordnung” des Jahres 1935. Nun wurden die Eingemeindungsvorhaben rigoros verwirklicht. Bürgermeister und Gemeinderäte wurden kurzerhand „zurückgetreten”. Die neuen Bürgermeister und Gemeinderäte wurden nicht mehr von den Bürgern gewählt, sondern „nach den Vorschriften der neuen Gemeindeordnung” kurzerhand bestimmt. 

Am 20. März 1935 war es soweit. Zum 1. April 1935 wurden die bisher selbständigen Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach zu einer Gemeinde vereinigt. Die entsprechende Vereinbarung wurde im Wesentlichen von der Kreisleitung der N.S.D.A.P. in Buchen vorgeschrieben. Die Terminologie der nachstehend abgedruckten „Vereinbarung” verdeutlicht dies. 

Geschehen       Buchen, den 20. März 1935 

Gegenwärtig: 
Landrat Dr. Wagner 
Kommunalpol. Referent der Kreisleitung der N.S.D.A.P. Buchen Holzwarth 
Revisionsinspektor Probst 
Die Bürgermeister und Gemeinderäte von Waldhausen, Scheringen, Einbach, Heidersbach. 
Die Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach schliessen folgende Vereinbarung:

§1

Die Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach werden mit Wirkung vom 1.4. 1935 zu einer einfachen Gemeinde vereinigt. Die gegenseitigen Gemarkungsgrenzen werden aufgehoben. 

§2

Zur Sicherung der örtlichen Verbundenheit jedes Ortsteils mit der Gemeinde ist der Bürgermeister sowie die Gemeindebeamten gehalten regelmäßige Sprechtage in den einzelnen Ortsteilen abzuhalten. 

§3

Die Bürgermeister sowie die Gemeinderäte treten mit Wirkung vom 1. April 1935 von ihren Amtern zurück. 

Der Bürgermeister, die Beigeordneten sowie die Gemeinderäte werden nach den Vorschriften der neuen Gemeindeordnung bestimmt. 

§4

Der in den einzelnen Ortsteilen bestehende Bürgergenuss bleibt unverändert. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Bürgergenuss ist jeweils das Wohnen auf dem seitherigen Gemarkungsgebiet. 

§5

Die Farren-, Eber- und Ziegenbockhaltung wird in der bisherigen Weise in den einzelnen Ortsteilen weitergeführt. 

Der Bürgermeister und die Gemeinderäte von Einbach: Der Bürgermeister und die Gemeinderäte von Heidersbach: 

§6

Hinsichtlich der übrigen Gemeindeeinrichtungen verbleibt es bis zu einer Neuregelung durch die neue Gemeindeverwaltung bei der seitherigen Uebung.

Die Gemeinde Einbach behält sich das Recht vor, mit ihrem Kassenvorrat in Höhe von 3000 RM ihre Wasserleitung innerhalb eines Jahres in Stand zu setzen. 

§7

Die Gemeinden erklären sich damit einverstanden, dass die Gemeinde Heidersbach in die Rechte und Pflichten dieses Vertrags eintritt, sobald ihre Einnahmerückstände beglichen und die Gemeindeschuld auf die Hälfte gesenkt ist.

Die Gemeinde Heidersbach tritt dieser Vereinbarung unter den angegebenen Voraussetzungen bei. 

§8

Zweifelsfragen bei der Durchführung dieser Vereinbarung werden, falls keine gütliche Einigung erfolgt, durch das Bezirksamt Buchen entschieden.

Der Bürgermeister und die Gemeinderäte von Einbach:

Der Bürgermeister und die Gemeinderäte von Heidersbach:

Der Bürgermeister und die Gemeinderäte von Waldhausen:

Der Bürgermeister und die Gemeinderäte von Scheringen:

Widerstand gegen diese „Vereinbarung” war sinnlos. Mit der Faust in der Tasche nahmen die Bürger die Entscheidung hin. Akzeptiert wurde sie nie, wenn auch der Minister des Innern bereits am 28. März 1935 die Vereinigung der Gemeinden genehmigte. Aufschlussreich ist diese Verfügung, die nachstehend abgedruckt ist. 

Auf den Bericht vom 20. März 1935
Anlagen: 3 Durchschläge 

Vereinigung der Gemeinden 
Waldhausen, Scheringen und Einbach zu einer einfachen Gemeinde Waldhausen. 

Die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinden = Waldhausen, Scheringen und Einbach vom 20. März 1935 über ihre Vereinigung zu einer einfachen Gemeinde unter Aufhebung der gegenseitigen Gemarkungsgrenzen mit Wirkung vom 1. April 1935 werden aufgrund des 4 Abs. 1 der Bad. Gemeindeordnung genehmigt.

Die Einheitsgemeinde führt den Namen Waldhausen. 

II. Nachricht hiervon zur sofortigen Eröffnung an die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden. 3 Durchschläge liegen an. 

Zur Änderung des Gemeindenamens wäre nach badischem Recht das Staatsministerium und nach dem ab 1. April 1935 geltenden Reichsrecht der Herr Reichsstatthalter zuständig. Da diese Genehmigung nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann, zumal Vorschläge des Generallandesarchivs für eine Änderung des Gemeindenamens noch nicht vorliegen, führt die Einheitsgemeinde einstweilen den Namen der beteiligten grössten Gemeinde Waldhausen. 

M.E. sollte es bei dieser Regelung endgültig verbleiben, da die für die Änderung des Gemeindenamens angegebenen Gründen nicht durchzugreifen vermögen. 

Für beschleunigte Berufung der neuen Gemeindeorgane ist Sorge zu tragen. Bis dahin übernimmt der Bürgermeister der namengebenden Gemeinde die Leitung der neuen Einheitsgemeinde. 

In der Vereinbarung muss es jeweils „Gemeindeteil” statt „Ortsteil” heißen. 

Nach §7 der Vereinbarung soll auch die Gemeinde Heidersbach nach Beseitigung ihrer Einnahmerückstände und nach Tilgung der Hälfte ihrer Schulden in die Vereinigung einbezogen werden. Wann dieser Zeitpunkt gekommen sein wird, ist s. Zt. zu berichten. 

In Vertretung, gez. Dr. Bader

Schon am 17. Juni 1935 lieferte das Bezirksamt Buchen dem Minister des Innern in Karlsruhe die „bestellte” Erfolgsbilanz und Zweckmäßigkeitsbegründung für die erst vor 3 Monaten erfolgte Neubildung der vereinigten Gemeinde Waldhausen. 

Buchen den 17. Juni 1935 

Vereinigung von Gemeinden des Amtsbezirks Buchen zu Einheitsgemeinden, hier, Gemeinde Waldhausen. 

Auf den Erlass vom 3. Mai 1935 No. 43073.

Beschluss.

1. An den Herrn Minister des Innern in Karlsruhe durch Vermittlung des Herrn Landeskommissärs in Mannheim. 

Die Vereinigung der Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach zu der Einheitsgemeinde Waldhausen hat sich in jeder Hinsicht als durchaus zweckmässig erwiesen, denn sie hat zum Ergebnis gehabt, dass nach dem neuen Voranschlag der niederste Steuersatz massgebend geworden ist. 

Zu 1: Die Voranschlagssumme für die drei Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach betrug im Rechnungsjahr 1934/35 im Gesamten 41 116 RM. 

Um neuen Voranschlag der Gesamtgemeinde für das Rechnungsjahr 1935/36 sind in Einnahme und Ausgabe
vorgesehen 41 340 RM. 
Somit besteht ein Unterschied von 224 RM.

Die Steigerung des Voranschlags der neuen Gemeinde im Verhältnis zu den anderen Voranschlägen des vergangenen Jahres ist darauf zurückzuführen, dass im neuen Voranschlag für den Ankaufeiner Wasserquelle für die gemeinsame Wasserversorgung von Waldhausen, Scheringen und Heidersbach 3 300 RM vorgesehen sind und dass in 2 Armenpflegefällen ein Mehraufwand von 1 700 RM entstanden ist. Die Armenpflegefälle hätten im Falle der Selbständigkeit die Gemeinde Waldhausen angegangen. Zur Erläuterung ist anzuführen, dass in den drei Voranschlägen des verflossenen Jahres von Waldhausen, Einbach und Scheringen für Armenpflege lediglich der Betrag von nahezu 800 RM vorgesehen war, während jetzt 2 500 RM eingesetzt werden mussten. Die Ersparnismassnahmen wirken sich im S 1 des Voranschlages dahin aus, dass an Gehältern für die drei Gemeinden bisher bezahlt werden mussten 4 447 RM 
heute sind lediglich zu bezahlen 3 285 RM 
Daher ein Unterschied von 1 162 RM. 

Den sachlichen Aufwand zusammengenommen, erhöht sich diese Summe auf 1335 RM. 

Der Voranschlag enthält im übrigen noch eine Rücklage von 400 RM, während in den bisherigen Voranschlägen lediglich bei Waldhausen eine solche von 264 RM vorgesehen war. 

An Steuern ist im Voranschlag in Einnahme
vorgesehen 19 194 RIM 
Es waren für alle drei Gemeinden zusammengerechnet vorgesehen 22 943 RM 
Somit Unterschied 3 749 RM. 

Der Steuersatz der Gemeinde Einbach war bisher 1,80 M, der von Scheringen 1,73 M, der von Waldhausen 1,40 M, welcher nunmehr für die Gesamtgemeinde zur Grundlage genommen wurde; er ist nach Sachlage ausreichend. 

Schulden hat die Gemeinde Waldhausen keine gehabt, die Gemeinde Einbach 6 600 M, die Gemeinde Scheringen 21 500 M. 

Für Verzinsung sind vorgesehn 1 730 RM, für Tilgung 1 175 RM. 

Ich zweifle nicht daran, dass auch im Falle des Beitritts von Heidersbach, wenn dessen Schuldenlast von 39 000 M aufdie Hälfte herabgedrückt ist, der Steuersatz der nunmehr festgelegt wurde, aufrecht erhalten werden kann.

Heidersbach hatte bisher einen Steuersatz von 1,90 M und muss in Anbetracht seiner Schuldenlast diesen Steuersatz auch für das neue Rechnungsjahr aufrecht erhalten. 

Zu 2: In den einzelnen Gemeindeteilen besteht folgender Bürgernutzen: 

a) Waldhausen: 37 Genussberechtigte Nutzen 5 Ster Holz und 100 Wellen,
b) Scheringen: 42 Genussberechtigte 4 Ster Holz und 48 Wellen, 
c) Einbach: 25 Genussberechtigte, 8 Ster Holz. 

Genussauflage ist keine vorhanden. In keinem Gemeindeteil ruht der Bürgernutzen auf einzelnen Häusern. 

Es findet eine Aufrückung im Falle des Freiwerdens eines Loses statt. 

Bei dieser Sachlage dürfte es sich empfehlen, eine Satzung mit Zustimmung der Bürgerversammlung etwa folgenden Inhalts zu erlassen: 

§1

Die Gemeinde Waldhausen ist unter den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet, Bürgern und Bürgerssöhnen der bisherigen Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach die Aufnahme in das Bürgerrecht zu gewähren unter Nachlass des Einkaufsgeldes in das Bürgerrecht. 

§2

Der in den einzelnen Gemeindeteilen bestehende Bürgergenuss bleibt nach der Vereinbarung vom 20. März 1935 über den Zusammenschluss der Gemeinden unverändert. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Bürgergenuss ist das Wohnen auf dem seitherigen Gemarkungsgebiet sowie der Besitz des Bürgerrechts in dem Gemeindeteil des jeweiligen Wohnsitzes. 

§3

Der nunmehrige Bürgergenuss der Gemeinde Waldhausen besteht in soviel Teilen, als bisher selbständige Bürgernutzungen in den drei Gemeindeteilen vorhanden waren. Das Einkaufsgeld in den Bürgergenuss wird für alle Gemeindeteile getrennt berechnet. Der bei der Aufnahme und beim Einrücken zu zahlende Betrag richtet sich nach den bisherigen Vorschriften des Gemeindeteils des Wohnsitzes. Gleichermassen wird der bisherige Rang des Eintrags in die Warteliste oder das Bürgerrechtsbuch für die Berechtigten in den einzelnen Gemeindeteilen aufrecht erhalten. 

§4

Ortsfremde zahlen als Einkaufsgeld in den Bürgernutzen den für den Gemeindeteil ihrer Niederlassung massgebenden Betrag. (S 37 Bürgerrechtsgesetz) Ziehen sie später in einen anderen Gemeindeteil über und ist der dort nach 37 Bürgerrechtsgesetz zu zahlende Betrag höher, so haben sie den Unterschied nachzuzahlen. 

Bürger und Bürgersöhne haben ebenfalls beim Ueberzug von einem Gemeindeteil in den anderen einen etwaigen Mehrbetrag des Einkaufsgeldes im Gemeindeteil der zukünftigen Niederlassung nachzuzahlen. Ein Minderbetrag wird nicht erstattet. 


Was nun die Entschliessung des Herrn Reichsstatthalters auf Grund des 15 Abs. 1 der deutschen Gemeindeordnung über die Bestimmung der Rechtsnachfolge anbelangt, so umfaßt sie nach den mir vorliegenden Erläuterungen der deutschen Gemeindeordnung (Kommentar von Suren-Loschelder, S. 132), auch den Fall, dass im Falle des Zusammenschlusses mehrerer Gemeinden die neue Einheitsgemeinde Rechtsnachfolgerin aller zusammengeschlossenen Gemeinden ist; es braucht m. E. nicht angenommen zu werden — wie es auch nicht dem Sinn der Vereinbarung entspricht – dass eine Eingliederung erfolgt ist, sondern dass ein Zusammenschluss vorliegt. 

Zu 3: Hauptberuflich angestellte Beamte hat keine der bisherigen Gemeinden gehabt; alle Ansprüche von Angestellten sind auf gütlichem Wege ausgeglichen worden oder werden in der Weise erledigt werden, dass die in Frage kommenden Personen andere Posten bekommen. Durch Ausscheiden einer Reihe älterer Angestellten war diese Neuverteilung möglich. 

Zu 4: Haftung für eine Sparkasse bestand bei keiner der Gemeinden. 

Zu 5: Oertliche Stiftungen bestehen nicht. 

Zu 6: Die Schule Waldhausen hat 78, Scheringen 49, Einbach 34 Schüler. Eine Zusammenfassung aller Kinder in Waldhausen bedingt nach dem Urteil des Kreisschulrates, dem ich mich anschliesse, die Errichtung eines dritten Schulsaales. Da dies vorläufig nicht möglich ist, besteht m. E. ein dringendes Bedürfnis für die Belassung der Schulabteilungen in den einzelnen Gemeindeteilen. 

Eine Ersparnis einer Lehrkraft tritt nicht ein; die Gemeinde wünscht auch keine Aenderung. 

II. Nachricht von I der Kreisleitung der NSDAP. in Buchen. 
III. Doppelschrift zu I anschliessen.
IV. Wv. 

Bezirksamt: 

Interessant wäre noch die Beantwortung der Frage, welche Rolle die Gemeinde Heidersbach spielte und weshalb sie der Eingliederung nach Waldhausen entging. Eine schlüssige Antwort anhand von authentischen Akten kann nicht gegeben werden, denn beim Generallandesarchiv und im Gemeindearchiv sind keine Unterlagen auffindbar. 

Der Verdacht, dass diese Eingemeindungen nicht nach objektiven Kriterien, sondern doch willkürlich erfolgten, ist nicht von der Hand zu weisen. Während im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Buchen eine ganze Anzahl von kleineren Gemeinden „zusammengemeindet” wurden, geschah im Bereich des Bezirksamtes Mosbach dergleichen nichts. 

Die Machthaber des „Großdeutschen Reiches” hatten in den folgenden Jahren andere Aufgaben, als sich mit Eingemeindungen zu befassen. Es galt, den II. Weltkrieg vorzubereiten. Am 1. September 1939 begann dieser schreckliche Krieg. Er endete mit der Zerstörung großer Teile unserer Heimat und mit der bedingungslosen Kapitulation der Machthaber am 8. Mai 1945. Es gab keine funktionierende Staatsgewalt und Verwaltung mehr. Diese nahm nun die Militärregierung wahr. Die Gemeinden mussten in die Bresche springen und sich der dringendsten Probleme der Bürger annehmen. 

Noch vor dem formalen Ende des Krieges am 8. Mai 1945 ergriffen die Bürger von Scheringen die Initiative und baten mit dem Schreiben vom 4. Mai 1945 die Militärregierung um Wiederherstellung der kommunalen Selbständigkeit. 

Scheringen, 4. Mai 1945 
Landkreis Buchen (Odw.) 
Die Einwohner der Gemeinde Scheringen 
An die Kommandantur der 
Besatzungsarmee 
Buchen (Odw.) 

Betreff: 

Bitte der Einwohner der Gemeinde Scheringen um Aufhebung der von der NSDAP am 1. April 1935 erfolgten zwangsweisen Eingemeindung unserer Gemeinde in die Gesammtgemeinde Waldhausen. 

Die Endunterzeichner dieses Schreiben, die Einwohner der Gemeinde Scheringen, gestatten sich, der hohen Kommandantur der Besatzungsarmee in Buchen, die Bitte vorzutragen, die gegen den Willen der Gesamteinwohner von Scheringen, am 1. April 1935 zwangsweisen Aufhebung der selbständigen Verwaltung unserer Gemeinde und deren Eingemeindung in die Gemeinde Waldhausen, durch die NSDAP und deren damalige Funktionäre, wieder rückgängig zu machen. 

Die zwangsweise Eingemeindung erfolgte s. Zt. aus dem Grunde, weil die überwiegende Mehrheit der Einwohner, der NSDAP ablehnend gegenüberstand und die vereinzelten Anhänger der NSDAP mit Recht befürchteten, den Willen der NSDAP nicht durchsetzen zu können. Unsere damaligen Gemeinderäte wurden zum Teil durch Lift und Versprechungen, zum Teil durch Druck veranlaßt, ihre Unterschrift unter den Eingemeindungsvertrag zu setzen. 

Die Einwohnerschaft der Gemeinde Scheringen erlaubt sich desshalb die Bitte um Aufhebung der zwangsweisen Eingemeindung der hohen Kommandantur vorzutragen, weil wir feststellten, da’ die hohe Kommandantur, schon mehrere derartige zwangsweisen Eingemeindungen rückgängig machte und deren freie Selbstverwaltung wiederherstellte. 

In der Hoffnung, da/ unsere Bitte Ihre wohlwollende Prüfung und Zustimmung erhält, begrüßt Sie 

hochachtungsvoll! 
Die Einwohner von Scheringen 
deren Beauftragter. 

Zum Beauftragten für die Trennung unserer Gemeinde von der Gesamtgemeinde Waldhausen und Verhandlungsführer mit der hohen Kommandantur gestatten sich die Einwohner von Scheringen, ihren Einwohner Rudolf Seyfrid, vorzuschlagen und durch ihre eigenhändige Unterschrift zu bekräftigen. 

Unterschriften auf beigeheftetem Blatt! 

Buchen, 12, Juni 1945 

Zur Sammlung der Anträge auf Aufteilung von Gemeinden und Wv.- zur gemeisamen Erledigung am 1. 7. 1945. 

Der Landrat: 

Überraschend schnell entsprach die Militärregierung diesem Antrag. 

Am 21. August 1945 erging durch den Landrat in Buchen folgender „Beschluss”: 

I. Auf Anordnung der Militärregierung werden unter Aufhebung des Erlasses des Ministers des Innern in Karlsruhe vom 28.3.1935 Nr. 29 158 betreffend „Vereinigung der Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach zu einer einfachen Gemeinde Waldhamen” die Gemeindeteile Scheringen und Einbach mit sofortiger Wirkung wieder zu selbständigen Gemeinden erhoben. 

Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Waldhausen und den bisherigen Gemeindeteilen bleibt einer besonderen Vereinbarung bezw. einer Entscheidung durch die Militärregierung vorbehalten. 

II. Nachricht hiervon erhält: 
a) der Herr Oberpräsident für Nordbaden in Mannheim 
b) die Militärregierung in Buchen jeweils zur Kenntnisnahme. 

III. Nachricht von Ziffer I erhalten: 
1. der Herr Bürgermeister in Waldhausen 
2. die heute neu ernannten Bürgermeister in Scheringen und Einbach 
3, … ab hier sind insgesamt weitere 20 Ämter und Dienststellen aufgeführt

IV.
a) an die Militärregierung in Buchen 
b) CIC in Buchen 
c) die Revision im Hause 
d) die Registratur im Hause 

Das dorthin vorgelegte Verzeichnis der Bürgermeister des Landkreises Buchen ergänze ich wie folgt: 

71. Scheringen: Schöllig, Valentin; eingesetzt d. Landrat am 21.8.45

72. Einbach: Henn, Gustav; eingesetzt d. Landrat am 21.8.45 

V. Ergänzung des Verzeichnisses der Bürgermeister 

VI.
Die bisherigen Gemeindeteile Scheringen und Einbach wurden heute zu selbständigen Gemeinden erhoben. Als Bürgermeister dieser Gemeinden wurden eingesetzt und verpflichtet: 
Für Scheringen: Schöllig, Valentin 
Für Einbach: Henn, Gustav 

Den neu ernannten Bürgermeistern sind sämtliche Verfügungen, die seit dem Einmarsch der Besatzungstruppen ergangen und heute noch für die Gemeindeverwaltung von Bedeutung sind, zu übersenden, 

Der Landrat, gez. Haug 

Noch am selben Tag, dem 21. August 1945, wurde die vorbereitete Vereinbarung über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den neu entstandenen Gemeinden abgeschlossen. 

Dieses sehr aufschlussreiche zeitgeschichtliche Dokument ist nachstehend im vollen Wortlaut abgedruckt. 

Waldhausen, Scheringen, Einbach, den 21. 8. 1945 

Auflösung der Gesamtgemeinde Waldhausen. 

Durch die Verfügung des Landrats des Kreises Buchen vom 21. August 1945 wurde die Gesamtgemeinde Waldhausen wieder in ihre Bestandteile, die Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach aufgeteilt. Zum Zwecke der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den neu entstandenen Gemeinden wird folgende 

Vereinbarung 

getroffen: 

1.

Die von den beteiligten Gemeinden auf den 1.4.35 eingebrachten Gebäuden fallen, wie eingebracht, zurück. Es bestehen keine Zweifel darüber, um welche Gebäude es sich handelt. Die Gebäude befinden sich in Waldhausen, Scheringen und Einbach. 

Die Gesamtgemeinde Waldhausen hat während der Zeit der gemeinsamen Verwaltung der Gemeinden das Haus Lgb. Nr. 246/1 auf Gemarkung Waldhausen (ehem. Witz’sches Anwesen) zum Preis von 10 000,— RM gekauft. Das Gebäude bleibt im Eigentum der Gemeinde Waldhausen. Die Gemeinde Waldhausen zahlt als Ausgleich an die Gemeinden Scheringen und Einbach einen Betrag, der sich aus dem Verhältnis der Grundsteuermessbeträge der drei Gemeinden in runder Summe ergibt. Hiernach haben zu erhalten: 

Scheringen 2 500,— RM Einbach 3 000,- RM 

2. 

Die eingebrachten landwirtschaftlichen Grundstücke fallen, wie eingebracht zurück. Es bestehen keine Zweifel darüber, um welche Grundstücke es sich handelt. 

Während der Zeit der gemeinsamen Verwaltung der 3 Gemeinden wurden folgende Grundstücke auf Gemarkung Waldhausen zugekauft: 

1. Lgb. Nr. 1227/14 Wiese, 50,48 ar zum Preis von 908,64 RIM 
2. Lgb. Nr. 1227/27 Weg, 17,95 ar zum Preis von 251,30 RM 
3. Lgb. Nr. 1227/28 Weg, 8,16 ar zum Preis von 113,24 RIM 
4. Lgb. Nr. 1231 See, 65,92 ar zum Preis von 276,79 RM 
5. Lgb. Nr. 37, Wiese, 4,06 ar zum Preis von 100,- IRM 
6. Lgb. Nr. 1029/1 Weg, 8,74 ar zum Preis von 114,38 RIM 

Diese Grundstücke bleiben im Eigentum der Gemeinde Waldhausen. 

Für die Grundstücke Nr. 1 und 5 der vorzeitigen Aufzählung soll an die Gemeinden Scheringen und Einbach eine Entschädigung bezahlt werden. Der Rest der Grundstücke — Wege und See — ist ertragslos und nur Aufwand verursachend. Die Entschädigung richtet sich nach den Grundsteuermessbeträgen. Es haben hiernach in runder Summe zu erhalten: 

Scheringen 250,— RM
Einbach 300,— RM 

3.

In gleicher Weise, wie die Gebäude und die landwirtschaftlichen Grundstücke fällt der von den Gemeinden eingebrachte Wald wieder an diese zurück. 

4.

Die Gemeindebetriebe — Wasserleitungen — der Gemeinden werden in dem Zustand, in dem sie sich jetzt befinden, zurückgegeben. 

5. Bei der Verteilung der Fahrnisse zwischen den Gemeinden werden keine Schwierigkeiten entstehen. Es ist jeder Gemeinde bekannt, welche Fahrnisse ihr bei der Eingemeindung gehörten. Über die gemeinschaftlich angeschafften Gegenstände wird Einigkeit erzielt werden. 

Die Motorspritze bleibt weiterhin gemeinsames Eigentum. Sie bleibt in Waldhausen stehen. Reparatur- und sonstige Kosten werden von den Gemeinden nach Massgabe des Verhältnisses der Summe der Grundsteuermessbeträge zueinander gemeinsam getragen. 

6. 

Die Einnahmerückstände auf den 1. 4. 1945 werden, soweit sie bis heute noch nicht eingegangen sind, zwischen den Gemeinden verteilt, nach Massgabe des Orts der Entstehung der Forderung. Das gleiche Verfahren wird für die im Rechnungsjahr 1945 angewiesenen aber noch nicht eingezogenen Forderungen eingehalten. 

Gemeinsame Einnahmen werden nach dem unter Ziffer 8 errechneten Schlüssel von der Gemeinde Waldhausen unter die 3 Gemeinden verteilt. 

7. 

Das gleiche Verfahren, wie es für die Einnahmen vereinbart wurde, wird bei den Ausgaben eingehalten. 

8. 

Der Verteilungsschlüssel für die gemeinsamen Einnahmen und Ausgaben sowie für die Zuteilung der Aktiven errechnet sich zu 2/3 aus dem Verhältnis der Summen der Grundsteuermeßbeträge zueinander und zu 1/3 nach der Einwohnerzahl.

Es ergibt sich folgende Berechnung:
Summa der Grundsteuermessbeträge für 

Waldhausen4786,28 RM
Scheringen2 702,86 RM
Einbach3 101,54 RM

das entspricht folgender Beteiligung an 2/3 der zu zerlegenden Summen:

Waldhausen45.20%
Scheringen25.60%
Einbach29,2 %.

Die Einwohnerzahlen betragen für 

Waldhausen390
Scheringen263
Einbach188

das entspricht folgender Beteiligung an 2/3 der zu zerlegenden Summen:

Waldhausen46.30%
Scheringen31.30%
Einbach22,4 %.

Zusammenfassend wiederholt, ergeben sich folgende Prozentzahlen: 
Aus 2/3 der zu zerlegenden Summe erhält oder trägt: 

Waldhausen45.20%
Scheringen25.60%
Einbach29.20%entspricht 100%.

Aus 1/3 der zu zerlegenden Summe erhält oder trägt: 

Waldhausen46.30%
Scheringen31.30%
Einbach22.40%entspricht 100%.
 

9.

Die Aktivkapitalien und der Kassenvorrat werden nach Vorwegnahme der eingebrachten Werte an Kassenvorrat und angelegten Kapitalien an die Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach verteilt. 

Als Verteilungsmaßstab gilt der unter 8 errechnete Verteilungsschlüssel. 

An Kassenvorrat und Aktivkapitalien sind nach dem Stand vom 7. 9. 1945 vorhanden:

Kassenvorrat: 

Bar 3 722,16 RM
Postsch.2 845,78 RM
Giro2 457,66 RM
9 025,60 RM

Sparbücher

N r.
964472,07 RM
2302338,75 RM
3812147,64 RM
97375184,70 RM
1232810530,04 RM
452961,47 RM
4600833,06 RM
4599597,89 RM
20165,62 RM

Wertpapiere

Anl. Abt.
Scheringen 775,00 RM
Waldhausen1250,00 RM
Einbach187,50 RM
2212,50 RM
31403,72 RM

Hiervon sind vorweg zuzuteilen, die eingebrachten Werte und zwar an:

Waldhausen13884,48 RM
Scheringen9400,05 RM
Einbach1010,86 RM
24295,39 RM
Restlich schlüsselmäßig zu verteilen7108,33 RM

Aus der 2/3-Summe = 4738,89 RM entfallen auf

Waldhausen45.20%2142,02 RM
Scheringen25.60%1213,28 RM
Einbach29.20%1383,39 RM

Aus der 1/3-Summe = 2369,44 RM entfallen auf

Waldhausen46,3%1096,84 RM
Scheringen31,3%741,49 RM
Einbach22,4%531,11 RM

Die von den Gemeinden eingebrachten Anteilscheine an der Jungviehweide Buchen e.G.m.b.H. werden an die einbringenden Gemeinden zurückgegeben. Es haben zu erhalten Waldhausen, die Anteilsscheine Nr. 19 und 20 mit Nennwert zus. 40,– RM und Scheringen, den Anteilschein Nr. 395 im Nennwert von 20 RM.

10.

Bei der Eingemeindung auf den 1.4.35 brachte die Gemeinde Scheringen einen Schuldbetrag von 21 492,08 RM ein. Das Darlehen war für den Wasserleitungsbau aufgenommen worden. Der Darlehensstand beträgt heute nur noch 7 757,37 RM, d. h. dass von der Gesamtheit der Gemeinden während der Zeit der Vereinigung ein Betrag von 13 734,71 RM getilgt wurde. Es ist billig, daß die Gemeinde Scheringen an die Gemeinden Waldhausen und Einbach einen angemessenen Betrag an dieser Tilgungsleistung erstattet. 

Nach dem Prozentsatz der Beteiligung der Gemeinden an der Summe der Grundsteuermessbeträge, erstattet die Gemeinde Scheringen in runder Summe an 

Waldhausen 6 000,— RM und an Einbach 4 000,- RM.

Der Rest der Schuld von 7 757,37 RM wird von der Gemeinde Scheringen und von ihr allein getilgt.

11.

Die Gemeinde Einbach brachte einen Schuldbetrag von 6 600,— RM ein, herrührend aus dem Bau der Wasserleitung. Das Darlehen ist heute vollkommen getilgt. Die Gemeinde Einbach erstattet an die Gemeinden Waldhausen und Scheringen nach Massgabe der Anteile an der Gesamtsumme der Grundsteuermessbeträge folgende Summen: 

Aus den bisherigen Bestimmungen der Vereinbarung ergibt sich folgender Zuteilungsplan:

WaldhausenScheringenEinbach
+13 884,48 RM+9 400,05 RM+1010,86 RMVorwegzuteilung
+2 142,02 RM+1213,28 RM+1 383,59 RM2/3
+1 096,84 RM+741,49 RM+531,11 RM1/3
%5 500,00 RM+2 500,00 RM+3 000,00 RMWitz’sches Haus
%550, 00 RM+250,00 RM+300,00 RMLandw. Grst.
+6 000,00 RM%10 000,00 RM+4000,– RMSchuld. Scheringen
+2 900,00 RM+1 600,00 RM%4500,00 RMSchuld Einbach
+19 973,34 RM+5704,82 RM+5 725,56 RM
BestandBetrag RMWaldhausen erhält RMScheringen erhält RMEinbach erhält RMZusammen RM
Bar3 722,162 230,29951.01540.863 722,16
Postsch.2 845,782 845,780.000.002 845,78
Giro2 457,662 457,660.000.002457.66
Sparbuch Nr.964472.07472,070.000.00472.07
2302338.750,00338.750.00338.75
3812 147,640,002 147,640.002 147,64
97375 184,700,000.005 184,705 184,70
1232810 530,0410 530,040.000.0010 530,04
4599597.890,00597.890.00597.89
4600833.060,00833.060.00833.06
452961.470,0061.470.0061.47
Wertpapiere2 212,501 437,50775.000.002 212,50
Sa.31 403,7219 973,345704.825725.5631 403,72

Die Gemeinden verpflichten sich, alle Differenzen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben könnten, in nachbarlichem Vertrauen zu bereinigen. Sollte keine Einigung erzielt werden können, werden die Gemeinden die Entscheidung des Landrats anrufen, der endgültig entscheiden wird. 

Der nachstehend abgedruckte Bericht vom 14. Januar 1946 des Landrats von Buchen an den Herrn Präsidenten der Landesverwaltung Baden — Abtl. Innere Verwaltung in Karlsruhe gibt doch noch einen gewissen Aufschluß über die Beweggründe, die 1935 zum Zusammenschluß von Waldhausen — Scheringen – Einbach geführt haben. 

Buchen, den 14. Januar 1946 

Beschluß. 

— Auf den Erlaß v. 14. 12.45 
Nr. 11 133 – 134. 

Zusammenschluß bezw. Trennung von Gemeinden im Landkreis Buchen, hier-Neubildung der Gemeinde Scheringen, Einbach. 

I. An den Herren Präsidenten der Landesverwaltung Baden – Abtl. Innere Verwaltung — in Karlsruhe. 

Die Entfernung von Waldhausen nach Einbach beträgt 2,53 km, von Waldhausen nach Scheringen 1,85 km. 

Über die Gründe des s. Zt. erfolgten Zusammenschlusses geben die Akten, die bereits dorthin vorgelegt wurden, kaum Auskunft. Als einziger Grund wird angegeben: Erhöhung der finanziellen Leistungsfähigkeit. 

Die Revision hat mit Schreiben vom 22.12. 45 folgende Gründe für den s. Z. erfolgten Zusammenschluß angegeben: 

Waldhausen-Scheringen-Einbach wurden vereinigt, um Scheringen zu stützen, das bei der Eingemeindung rd. 21 500 RM Schulden für den Wasserleitungsbau hatte. Einbach hatte 6 600, — RM Schulden für den gleichen Zweck. Während der Zeit der Vereinigung wurden die Schulden von Einbach ganz und die von Scheringen bis auf rd. 7 800, — RIVI getilgt, außerdem konnten 31 400, RM verteilt werden, während an Aktiven nur 24 000, RIVI eingebracht wurden, 

Es kann gesagt werden, daß sich die Eingemeindungen in allen Fällen finanziell für die beteiligten Gemeinden günstig ausgewirkt haben.” 

Auf Anordnung der Militärregierung erhielten die Gemeinden Scheringen und Einbach am 21.8.45 wieder ihre Selbständigkeit. 

Schon vor Ausführung der Anordnung der Mil. Regierung wurde die Revision gehört. Sie vertrat damals auch die Auffassung, daß Waldhausen evtl. in die Gemeindeteile Waldhausen (390 E.), Scheringen (263 E.) und Einbach (188 E.) aufgelöst werden, wobei Einbach der schwächste Teil wäre, dessen Zusammenlegung mit Laudenberg gegebenenfalls zu prüfen wäre. 

Die Mil. Regierung hat die Neubildung der Gemeinden Scheringen und Einbach auf den Antrag der Einwohner dieser Gemeinde angeordnet, weil sie in ders. Zt. erfolgten Zusammenlegung vor allem eine Zwangsmaßnahme der damaligen nat. soz. Parteidienststellen in Buchen betrachtete. Als eine solche wurde sie auch von der Bevölkerung der nunmehr selbständigen Gemeinden die ganzen Jahre hindurch gehalten, 

Die Anordnung der Militärregierung wurde am 21. 8.45 durch meinen Vorgänger ausgeführt, der auch die entsprechenden Verhandlungen mit der Mil. Regierung führte. Ich bitte deshalb, auch Herrn Präsidialdirektor Haug in dieser Angelegenheit zu hören. 

Die finanzielle Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Waldhausen, Scheringen und Einbach ist durchgeführt. Die Vereinbarung vom 21.8.45 befindet sich bei den Akten. 

Der Bürgermeister der Gemeinde Waldhausen hält die Neubildung der Gemeinden Scheringen und Einbach ebenfalls für sachlich gerechtfertigt, weil der Zusammenschluß s. Zt. zwangsweise gegen den Willen der Bevölkerung erfolgte. 

II. Dies Ulf Beleg u. Wv. 1. XII. 46 

erl. 21. 1, 46 Be.
Der Landrat 

Die Wiedergewährung der kommunalen Selbständigkeit wurde von den Bürgern freudig begrüßt. Doch zum Jubeln waren die Zeiten zu ernst. Auf die Gemeinden kamen sehr schwierige Zeiten zu. Die Folgen des verlorenen Krieges waren überall spürbar. Es kamen viele vertriebene Landsleute aus dem Osten, die unterzubringen und zu versorgen waren. Die Lebensmittel wurden immer knapper. Eine staatliche Autorität gab es nicht mehr. Die Militärregierung übte die staatliche Gewalt aus. So mussten die Gemeinden und Landkreise in die Breschen springen. Der Mut und die Entscheidungsbereitschaft der kommunalen Selbstverwaltung waren gefordert. In diesen Zeiten stellte sich auch Scheringen der Herausforderung und bestand sie. Die wieder gewonnene gemeindliche Freiheit bestand ihre große Bewährungsprobe. Den Frauen und Männern, die in jenen Zeiten Verantwortung in den Gemeinden trugen, muss man heute noch dankbar sein. Ermessen können dies heute eigentlich nur jene, die dies alles miterlebten. 

Zum Abschluss noch eine persönliche Bemerkung. Ich habe mich bei der Abfassung dieses Beitrages bemüht, die Ereignisse rein sachlich zu werten. Ganz bewusst bin ich auf die auch heute noch spürbaren Emotionen aus jener Zeit nicht eingegangen. 


Quelle: 
GLA 345/S.3489
Nach oben scrollen