Bernd Fischer (Einbach)
Siedlungs- und Flurformen auf der Gemarkung Scheringen
Gemarkungsgrenzen
Die Gemarkung Scheringen liegt im unteren Teil des Oederbachtales, im MĂŒndungsbereich dieses GewĂ€ssers in die Elz. Die Gemarkungsgrenzen Scheringens verlaufen im Norden wie im SĂŒden entlang den Wasserscheiden zu den NachbartĂ€lern des Oederbaches. Im Norden ist dies das flache Tal des EinbĂ€chleins mit dem Dorf Einbach, im SĂŒden der Guckenbach, in dessen Quellmulde Heidersbach liegt. Wie im Norden und SĂŒden bildet auch im Westen eine Linie in der Natur auf weite Strecken die Grenze. Sie folgt dem Lauf der Elz, im Nordwesten gegen Laudenberg, im SĂŒdwesten gegen Limbach, so dass die Scheringer Gemarkung fast ausschlieĂlich östlich der Elz liegt. Nur der HöhenrĂŒcken innerhalb der groĂen Elzschleife westlich der Elz gehört noch zur Scheringer Gemarkung. Die Scheringer Gemarkung ist also auf drei Seiten von natĂŒrlichen Grenzen bestimmt. Nur gegen Waldhausen, das am Oberlauf des Oederbaches liegt, der dort Landgraben heiĂt, ist die Grenze offen. Hier macht die Gemarkung den Eindruck, als ob sie mit der Nachbargemarkung verzahnt sei. Die Grenze scheint zwischen den RodungsflĂ€chen zu verlaufen, die von den beiden Dörfern aus in dem Wald angelegt wurden, der damals noch zwischen den beiden Orten lag.
Schumacher1 hat versucht, einige Urmarken in der Umgebung Buchens zu rekonstruieren. Zwischen der Urmark Schefflenz, ĂŒber die, im Gebiet des Altsiedellandes gelegen, man durch schriftliche Urkunden ausreichend unterrichtet ist, und der Buchener Urmark, auf der Buchheim (774) und Heinstetten (778) genannt sind, vermutet er eine Urgemarkung Scheringen-Bödigheim. Sie soll zwischen der Urmark Schefflenz im SĂŒden und dem Einzugsbereich der Morre im Norden mit der Buchener Urmark gelegen haben und hatte die Elz als Grenze gegen den inneren Odenwald. Schumacher schreibt: „Bei der frĂŒheren Mark Scheringen-Bödigheim lĂ€sst sich wie z. B. auch bei der Mark Höpfingen-Hardheim beobachten, dass die alten -ingen-Orte mit kleineren, aber gut abgegrenzten Gemarkungen in die neue frĂ€nkische -heim-Mark einbezogen werden.“ Heidersbach entstand einst auf der Urmark Schefflenz. Die heutige Gemarkungsgrenze Scheringen/Heidersbach bildete also einst eine Grenze zwischen zwei Urmarken.
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Altes StraĂen- und Wegenetz
Verkehrsströme verlagern sich rasch entsprechend den wirtschaftlichen Entwicklungen. Auch die AusbauqualitÀt der Trassen beeinflusst die Verkehrsteilnehmer.
Scheringen lag 1820 an keiner ĂŒbergeordneten StraĂe. Die alte Verbindung vom Neckar ĂŒber Dallau, Limbach, Mudau und von dort ĂŒber Amorbach an den Main, im 12. Jh. sicher von dominierender Bedeutung, hatte im 19. Jh. diese Rolle schon geraume Zeit verloren. Die neue badische Chaussee (StaatsstraĂe) fĂŒhrt seit 1806/09 von Heidelberg kommend ĂŒber Mosbach, Oberschefflenz und Waldhausen nach Buchen, von dort weiter nach WalldĂŒrn und dann einerseits ĂŒber Amorbach nach Miltenberg und andererseits ĂŒber Hardheim nach Tauberbischofsheim. Ein anderer Ast der alten Verbindung Neckar-Main von Wimpfen nach Miltenberg, der von Schefflenz kommend ĂŒber Waldhausen, Einbach, an Mudau vorbei ĂŒber die Höhe nach Amorbach fĂŒhrte, nahm um diese Zeit von der StaatsstraĂe noch etwas Verkehr auf, durchquerte aber nur im Ă€uĂersten Nordosten zwischen Tannengewann und groĂer Heumatte die Scheringer Gemarkung. Sonst fĂŒhrten von Scheringen aus nur Wege, die das Dorf mit seinen Nachbarorten verbanden. Limbach im Westen, Waldhausen im Osten, diese beiden Wege mögen damals darĂŒberhinaus auch die Funktion einer Anbindung Limbachs und seines Hinterlandes an die StaatsstraĂe wahrgenommen und etwas ĂŒberörtlichen Verkehr aufgenommen haben. Nach SĂŒden ging der Gemeindeverbindungsweg in Richtung Heidersbach. Der Weg nach Einbach scheint einmal ein Glied in einer weiter gespannten Verbindung gewesen zu sein, die Wegbezeichnung „Limbacher Weg“ sowohl auf Buchener, als auch auf Einbacher Gemarkung weisen darauf hin. Die StraĂe nach Laudenberg wurde erst Ende der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts gebaut.
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Die Fluraufteilung in Scheringen 1820
Ziel meiner Untersuchungen war es, die Flurform Scheringens bei seiner GrĂŒndung zu ermitteln.
AnstoĂ zu diesem Vorhaben war der Ăbersichtsplan der Gemarkung Scheringen aus dem Jahre 1879. Er ist auf Seite 81 wiedergegeben. Beim Studium dieses Planes fiel mir nördlich des Gemeindeverbindungsweges nach Einbach eine deutlich parallele Anordnung der Feldwege auf. Sie lieĂen mich vermuten, dass auf der Scheringer Gemarkung sog. Breitstreifen zu finden wĂ€ren.
Breitstreifen in der Flur, das wusste ich aus den Arbeiten von Nitz2 und Matzat3 und aus meinen eigenen flurgeographischen Untersuchungen auf der Gemarkung Einbach, lassen auf eine planmĂ€Ăig angelegte Flur schlieĂen und erweckten in mir die Hoffnung, mit Hilfe der grundherrschaftlichen GĂŒterverzeichnisse vielleicht die Dorf- und Flurform Scheringens bei seiner GrĂŒndung rekonstruieren zu können. Eine reizvolle Aufgabe!
Der Ăbersichtsplan der Gemarkung Scheringen beruht auf der ersten im Rahmen der badischen Katasteraufnahme angeordneten Vermessung der gesamten Gemarkung Scheringen. Ăltere Flurkarten gibt es fĂŒr die Gemarkung leider nicht. Die Vogtei Mudau meldete 1803 in der Erhebung „Zur Kenntnis des Landes“: „in unserer ganzen Vogteygegend ist fast garnichts gemessen, die GrĂ€nzen sind versteint aber nicht in Risse gelegt.“ Die erste Vermessung erfolgte auf Grund des bad. Gesetzes vom 26. MĂ€rz 1852 und wurde vom GroĂherzoglich Badischen Finanzministerium am 13. Juni 1871 angeordnet. Die Feststellung der GrundstĂŒcksgrenzen begann im Herbst 1872 und die Vermessung durch den Geometer Baumann wurde im FrĂŒhjahr 1875 beendet. Am 7. Juli 1879 war die Schlussverhandlung.
Die Vermessung ergab fĂŒr Scheringen eine GemarkungsgröĂe von 413 ha in ĂŒber 1200 EigentumsstĂŒcken, die sich 42 Scheringer Grundbesitzer und eine betrĂ€chtliche Anzahl von auswĂ€rtigen EigentĂŒmern aus Limbach, Laudenberg, Einbach und Waldhausen teilten.
Das Ergebnis der Katasteraufnahme fasste man im sog. Gemarkungsatlas zusammen. In diesem Atlas sind pro Blatt immer nur eine Anzahl von Gewannen aufgenommen und als Inselkarten angelegt. Die Karten sind in der Regel im MaĂstab 1:1000 angefertigt, die Ortslage mit ihren kleinen GrundstĂŒcken ist im MaĂstab 1:500 dargestellt. Die Parzellen sind durchnummeriert. Die Nummern beziehen sich auf ein mit dem Atlas angelegtes GĂŒterverzeichnis, das ĂŒber die BesitzverhĂ€ltnisse Auskunft gibt.
Zur ĂberprĂŒfung meiner Vermutung ermöglichte mir das Staatliche Vermessungsamt Mosbach, dem ich fĂŒr die wertvolle UnterstĂŒtzung meiner Arbeit danke, mit den Karten dieses Atlasses einen Gemarkungsplan von Scheringen im MaĂstab 1:1000 herzustellen, auf dem sĂ€mtliche GrundstĂŒcke eingezeichnet waren. Mit Hilfe des âLagerbuch-Conzepts 1887″ aus dem Gemeindearchiv Limbach war es mir ein leichtes, die EigentumsverhĂ€ltnisse des Jahres 1887 in die Karte zu ĂŒbertragen. Wie schon Nitz5 konnte ich eine sog. Blockgemengeflur, bzw. in einigen Gewannen eine sog. kreuzlaufende Kurzgewannflur erkennen.
Aus gleichartigen Untersuchungen auf der Nachbargemarkung Einbach wusste ich, dass wĂ€hrend des 19.Jh. besonders in der Zeit der Agrarkrise6 um die Jahrhundertmitte, viele landwirtschaftliche Betriebe in Konkurs geraten waren, was die Bauern gezwungen hatte, ihre Liegenschaften im ganzen oder stĂŒckweise zu verĂ€uĂern. Deshalb konnte der Besitzstand von 1887 keine klare Aussage zu meiner Frage zulassen, es waren noch keine RĂŒckschlĂŒsse auf ehemalige Breitstreifen und deren Besitzer möglich.
Mit den Grund- und GewĂ€hrbĂŒchern der Gemeinde Scheringen aus dem Gemeindearchiv Limbach war mir ein Instrument in die Hand gegeben, mit dem die BesitzverhĂ€ltnisse um das Jahr 1820 zu rekonstruieren waren.
Im Jahre 1825 hatte die Gemeinde Scheringen den Band I der GewĂ€hrbĂŒcher angelegt, die spĂ€ter unter dem Namen GrundbĂŒcher bis 1899 sĂ€mtliche Kauf-, Tausch- und ĂbergabevertrĂ€ge aufnahmen. Bei jeder Erwerbung wurde jedes EigentumsstĂŒck mit FlĂ€cheninhalt, Nutzungsart und dem Namen der Besitzer der NachbargrundstĂŒcke auf zwei Seiten genannt. Nach der Katasteraufnahme kam noch als neues wichtiges Kennzeichen die Lagerbuch- oder GrundstĂŒcksnummer hinzu. AuĂerdem ist oft angegeben, wann das GrundstĂŒck erworben wurde und auf welcher Seite im Grundbuch der Erwerb stattgefunden hatte.
Mit Hilfe dieser Angaben gelang es, die Besitzer jedes GrundstĂŒcks bis ins Jahr 1825 zu ermitteln. Bei fast 700 GrundstĂŒcksgeschĂ€ften wĂ€hrend dieser Zeit dauerte diese Arbeit mehrere Wochen. Wenn wir die Eintragungen in den GewĂ€hrbĂŒchern von 1887 ab zurĂŒckverfolgen, lĂ€uft vor unserem Auge gleichsam ein Film ĂŒber die Schicksale der Scheringer Bauern-, Handwerker- und Taglöhnerfamilien rĂŒckwĂ€rts ab. Ich habe den wichtigsten Teil dieser Feststellungen in dem Kapitel „Zur Geschichte der Scheringer Familien, ihrer HĂ€user und Höfe in der Zeit zwischen 1820-1890“ dargestellt.
Bis zum 1. Januar 1823 zurĂŒck fĂŒhrte mich dann das „Kauf und Tausch Contracten Protokoll“ und der Band II des Pfandbuches aus dem Jahr 1818. Das Pfandbuch beinhaltet nur die Aufnahme von Hypotheken und nennt die Liegenschaften, die dabei zur Sicherheit der Kapitalien verpfĂ€ndet wurden.
Die Karte S. 152 zeigt die Besitzverteilung der Scheringer Bauern im Jahre 1820 auf einem groĂen Gebiet der Gemarkung. Die Vermutung, auf der Scheringer Gemarkung Breitstreifen zu finden, hat sich bestĂ€tigt. Im Gemarkungsteil um Oberscheringen ist die Flur in mindestens fĂŒnf klar erkennbare Streifen von 150-200 m Breite und 700-1500 m LĂ€nge aufgeteilt. Sie ziehen weitgehend parallel ĂŒber die HochflĂ€che nördlich des Oederbaches in nord-nordwestlicher Richtung bis zur Gemarkungsgrenze an der Wasserscheide gegen das EinbĂ€chlein, oder sie fĂŒhren zur Wasserscheide gegen die Elz und grenzen an den Gemeindewald. Zwei dieser Breitstreifen haben HofanschluĂ. Die Bereiche auĂerhalb der Breitstreifen sind fĂŒr den Ackerbau nur bedingt nutzbar und sind dem Gemeindewald verblieben, oder sie sind wie im Osten an der Gemarkungsgrenze zu Waldhausen spĂ€ter meist zu Wiesen und Heumatten gerodete Blöcke.
Mit Ausnahme des östlichen Breitstreifens, den sich die Besitzer V. Kraus/ s’Hesse hĂ€lftig teilen, sind alle anderen in meist recht groĂflĂ€chige Blöcke mit verschiedenen Besitzkombinationen aufgeteilt. Es hat den Anschein, dass bei frĂŒhen Teilungen die Breitstreifen in diese Blöcke zertrennt wurden. SpĂ€ter, als nach dem 30jĂ€hrigen Krieg Teilungsformen zur Anwendung kamen, die man aus dem landwirtschaftlich fortschrittlicheren Bauland ĂŒbernahm, entstanden im Gebiet der Betriebe Gramlich-Gramlich/ Throm-Schellig sogar schmalstreifige BesitzstĂŒcke innerhalb der Blöcke.
Im Grenzbereich zu Einbach liegen auf den EndflĂ€chen von drei Breitstreifen Ăcker des Einbacher Hofs der Ritter RĂŒdt von Bödigheim. Er wird 1306 erstmals genannt, kam um 1500 an Kurmainz und verfĂŒgte auch ĂŒber Weiderechte auf der Scheringer Gemarkung.
Eine Sonderlage auf der Gemarkung nimmt der nördliche Abhang des sog. Berges ein. Dieses Gebiet, das westlich der Elz innerhalb der Elzschleife liegt, teilen sich in sehr unterschiedlichen Blöcken, vom Wechsel Wald/ Feld vorgezeichnet, die Betriebe s’Trome-Schellig/V. Kraus-s’Hesse. Wenn man die ungĂŒnstige Lage in Betracht zieht, kann es sich bei dieser FlĂ€che nur um eine spĂ€tere Rodung auf der Allmende handeln.
Der Gemarkungsteil sĂŒdlich des Oederbaches zeigt 1820 eine Flurform, die sich völlig von der auf der anderen Seite des GewĂ€ssers unterscheidet. Hier hat sich durch meine BesitzrĂŒckfĂŒhrung in das Jahr 1820 der Charakter der Block- und kreuzlaufenden Kurzgewannflur nicht verĂ€ndert. Die in deutlicher Durchmischung liegenden BesitzflĂ€chen haben sich nicht zu gröĂeren Einheiten oder erkennbaren Besitzkombinationen zusammengeschlossen. Ich musste wegen des kleinteiligen Musters auf eine zeichnerische Darstellung in der Karte verzichten. Nur die wichtigen Gewanngrenzen sind eingezeichnet, um den Charakter dieses Gemarkungsteiles wiederzugeben.
Die WiesenflĂ€chen entlang der Elz nördlich der EinmĂŒndung des Oederbaches sind in groĂen Lagen in die bekannten Besitzkombinationen aufgeteilt und weisen so eindeutig auf ihre Zugehörigkeit zu der Breitstreifenflur im Oberscheringer Teil der Gemarkung hin. SĂŒdlich der EinmĂŒndung ist bei den Wiesen im Elztal ein Aufteilungsschema nicht zu erkennen. So gleicht dies dem ĂŒbrigen Unterscheringer Gemarkungsteil. Besonders auffĂ€llig ist, dass der Grundbesitz der BauerngĂŒter in den beiden Ortsteilen feinsĂ€uberlich getrennt liegt. Die Bauern im Oberen Dorf haben ihre Liegenschaften nur nördlich des Oederbaches und auf der Nordseite des sog. Berges liegen, wĂ€hrend der Besitz der Unterscheringer nur sĂŒdlich des Oederbaches und auf dem SĂŒdabhang des Berges liegt.
Ausnahmen sind nur die Stöckigwiesen, an denen zwei Bauern im Unterdorf einen kleinen Anteil haben. AuĂerdem ist der östliche Teil des Gewanns Hungerberg in einem geschlossenen Block im Besitz der gleichen Oberscheringer Bauern, die den Nordabhang des Berges unter sich teilen: s’ThrorneSchellig/V. Kraus-s’Hesse.
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Die Flurformen bei der GrĂŒndung
WĂ€hrend des Hochmittelalters beginnt der Adel im Altsiedelland mit dem Aufbau geschlossener Herrschaftsgebiete. Ausgehend von seinen Besitzungen am Odenwaldrand legt er in den WĂ€ldern auf der Ostabdachung des Buntsandsteinodenwaldes Rodungssiedlungen an.7
Die Kolonisten kommen natĂŒrlich aus den Dörfern des altbesiedelten Baulandes und verwenden bei der Aufteilung der RodungsflĂ€chen die Muster, die zuhause erprobt waren. Im Rodungsgebiet entstehen deshalb Siedlungen und Fluren, die in ihrer Anlage an das Altsiedelland erinnern, wie z. B. in Waldhausen, auf den Röttonen jenseits der ersten Muschelkalkstufe, das sicherlich von Bödigheim aus angelegt wurde und in dem 1818 angelegten Lagerbuch eine Blockgemengeflur zeigt.
Im Ăbergangsraum zwischen dem Bauland und dem inneren Odenwald begegnet die SiedlungstĂ€tigkeit des Adels aus dem Altsiedelland dem Landausbau des Klosters in Amorbach. Es fĂŒhrt allein im Mudauer Forstbezirk die LanderschlieĂung durch und ist im Begriff, vom inneren Odenwald aus seinen Einfluss im Ăbergangsraum zum Bauland durch den Erwerb grundherrschaftlicher Rechte auszudehnen. So vermehrt z. B. die Abtei ihren Besitz um 1050 in Limbach8.
Die Amorbacher Siedlungen werden in dieser Phase des klösterlichen Landausbaus planmĂ€Ăig angelegt? Der einzelne Siedler erhielt ein flĂ€chenmĂ€Ăig zusammenhĂ€ngendes BesitzstĂŒck im Anschluss an seinen Hof, in der Form einer Waldhufe. Oder seine BetriebsflĂ€che lag als Breitstreifen getrennt von den Wohn- und WirtschaftsgebĂ€uden.
So wie am Odenwaldrand die Grundherrschaftlichen Rechte des Adels mit denen des Klosters vermengt liegen, sind auch die typischen Siedlungs- und Flurformen beider TrĂ€ger des Landausbaus hier in enger Nachbarschaft zu finden, d. h. wenig regelhafte und planmĂ€Ăig angelegte Fluren liegen, von Gemarkung zu Gemarkung wechselnd, nebeneinander.
Die Aufteilung des Oberscheringer Gemarkungsteiles zeigt: Die Flur ist planmĂ€Ăig angelegt. Der Grundherr lieĂ das in Frage kommende GelĂ€nde oft durch einen Fachmann fĂŒr SiedlungsgrĂŒndungen auf seine Tauglichkeit eingehend untersuchen. Dann wurden die Hofstellen zusammen mit den dazugehörenden BetriebsflĂ€chen sorgfĂ€ltig abgesteckt und erst zuletzt die Kolonisten eingewiesen.
Im Kapitel Grundherrschaft habe ich dargelegt, dass mit Hilfe des Amorbacher Klosterurbars von 1395 eine rechnerische RĂŒckfĂŒhrung der neun Amorbacher Lehen auf diesem Gemarkungsteil auf sechs Hufen möglich ist. Die Hufen sind mit Sicherheit in den Breitstreifen zu finden.
Die Flurform des Gemarkungsteils um Oberscheringen lĂ€sst auf eine Anlage der Siedlung mindestens unter dem Einfluss des Klosters Amorbach schlieĂen.
Ăhnlich klar ist die Entstehung der Flurform von Unterscheringen. Dort besteht zu Beginn des 19. Jh. eine ungeregelte Aufteilung der Flur in unterschiedliche Besitzblöcke bzw. in breitstreifige Gewanne. Matztat10 hat nachgewiesen, dass im altbesiedelten Bauland bis um 1500 n. Chr. die Blockgemengeflur die allgemein vorherrschende Flurform war.
Erst der enorme Bevölkerungsanstieg im 16. Jh. zwang die Menschen von dem Jahrhunderte lang geĂŒbten Brauch, die landwirtschaftlichen Betriebe nur einem Erben weiterzugeben (Anerbensitte) abzugehen und das elterliche Gut unter allen Kindern aufzuteilen (Realteilung). Dieser Wechsel in der Erbsitte fĂŒhrte dann innerhalb nur weniger Generationen zu einem Wandel in der Flurform. Hier entstand eine schmalstreifige Gewannflur.
Im Bauland war diese VerĂ€nderung in der Erbsitte durch die Intensivierung der Landwirtschaft möglich gewesen: Der Getreidebau war verstĂ€rkt und der Weinbau ausgeweitet worden und so hatte man eine namhafte Steigerung der ErtrĂ€ge erzielt. Die natĂŒrliche Gunst der Landschaft hatte dafĂŒr die Voraussetzungen geboten.
Auf der Scheringer Gemarkung fehlten diese Gunstfaktoren, unsere Buntsandsteinböden und das kĂŒhlfeuchte Mittelgebirgsklima erlaubten keine Ănderung in der traditionellen Landbewirtschaftung. Unsere OdenwĂ€lder Bauern blieben bei der extensiven Viehhaltung als Schwerpunkt ihrer Landwirtschaft.
Ein stĂ€ndiges Teilen der Betriebe hĂ€tte das Auskommen ihrer Besitzer gefĂ€hrdet. Die Fluraufteilung verĂ€nderte sich deshalb bei uns nur unwesentlich, und die von Matzat schon fĂŒr 1200 im Altsiedelland festgestellte Blockgemengeflur blieb auf der Unterscheringer Gemarkung bis in die Zeit meiner Untersuchung weitgehend erhalten, bzw. wandelte sich nur zu breitstreifigen Gewannen.
Wir gehen davon aus, dass Scheringen im Lorscher Codex 790 genannt ist, die Flur Unterscheringens, die heute noch Merkmale einer altbesiedelten Flur zeigt, kann diese Annahme bestÀtigen.
Die Siedlungsformen
Der Ă€lteste Siedlungskern liegt in Unterscheringen. In der Landnahmezeit (3.-5. Jh.) lieĂen sich nahe den WiesengrĂŒnden an der Elz und am Oederbach die ersten Menschen nieder, und es entstand eine kleine Siedlung aus wenigen Hofstellen. Ihr AnfĂŒhrer hieĂ Ansir und der Name seiner Sippe gab dem Weiler den Namen „Ansiringen“.
In dieser Siedlung besaĂ der Adlige Radolf Hufen, Wiesen, WĂ€lder und GewĂ€sser, die er im Jahre 790 dem Kloster Lorsch schenkte. Der Kurzwiedergabe der damals ausgeteilten Schenkungsurkunde verdankt das Dorf seine erste heute noch erhaltene schriftliche Nennung âAnsiringa“.
WĂ€hrend des hochmittelalterlichen Landausbaus (um 1000 n. Chr.) entstand auf der heutigen Gemarkung ein zweiter Siedlungskern. Durch Rodung der realtiv fruchtbaren HochflĂ€che ĂŒber dem Elztal, die damals schon vielleicht der Benediktinerabtei Amorbach gehörte, wurde ein Dorf gegrĂŒndet. Dies könnte im Zusammenhang mit dem Bau der Burg Limbach durch die Hohenstaufen geschehen sein. Oberhalb der Quelle in den Brunnenwiesen entsteht eine sehr locker angelegte Hofgruppe aus 5-6 Höfen. Zum Dorfsatz gehört die MĂŒhle an der Elzbach, von der es noch im 19. Jahrhundert ausdrĂŒcklich heiĂt, sie gehöre zum Oberen Dorf11.
Wo der im Jahre 1251 genannte Ritter Markwart von Scheringen seinen Hof oder vielleicht sogar sein festes Haus hatte, kann bei der augenblicklichen Quellenlage nicht mit Sicherheit gesagt werden. Er oder es könnte im Untern Dorf gelegen haben.
Im Jahre 1395 weist das Amorbacher Klosterurbar fĂŒr Oberscheringen neun landwirtschaftliche Betriebe und eine MĂŒhle aus, wĂ€hrend es von der Siedlung jenseits des Baches vom „Unteren Hofâ spricht. Die Siedlung im Tal scheint sich zu einem Hof zurĂŒckentwickelt zu haben.
Nach dem Mainzischen GĂŒterverzeichnis von 1550 könnten von den zehn bĂ€uerlichen Betrieben in Scheringen drei in Unterscheringen liegen.
1657, der 30jĂ€hrigen Krieg liegt gerade acht Jahre zurĂŒck, wirtschaften schon wieder fĂŒnf Bauern auf den GĂŒtern der Abtei in Scheringen. 1668 zĂ€hlt die mainzische Verwaltung in Oberscheringen 8 HerdstĂ€tten mit 45 Einwohnern und in Unterscheringen 5 HerdstĂ€tten mit 33 Einwohnern. Trotz der Pestepidemie in den folgenden 70er Jahren nennt das Kloster um das Jahr 1680 in Oberscheringen 14 Landwirte auf seinen Lehen, die Bevölkerung wĂ€chst in diesen Jahren nach dem schrecklichen Krieg stark an und die Einwohnerzahl gewinnt in wenigen Jahrzehnten eine vorher nie erreichte Höhe.
Im Jahre 1820 zĂ€hlt das Unterdorf mit seinen beiden MĂŒhlen 13 WohnhĂ€user, das Oberdorf mit der Oberen MĂŒhle 16 HĂ€user. Neben den Bauernhöfen gibt es jetzt im Dorf auch einige HandwerkshĂ€user. Die Tatsache, dass mehrere BauernhĂ€user und die dazugehörenden Betriebe unter zwei Familien geteilt sind, weist auf eine weitere stetige Bevölkerungszunahme hin, die diese Teilungen nötig machte. DarĂŒber hinaus erfahren wir in den GewĂ€hrbucheintragungen am Rande immer wieder, dass es eine gröĂere Zahl von Einwohnern im Dorf gibt, die ĂŒber keine eigene Behausung verfĂŒgt sondern in Miete wohnt.
Die Untersuchung zeigt, dass das heutige Dorf Scheringen, in dem sich heute noch manche Einwohner als Unterscheringer oder Oberscheringer verstehen, aus zwei Siedlungen mit ursprĂŒnglich klar getrennten Gemarkungen entwickelte, nur durch die herrschaftliche Verwaltung als Einheit zusammengefasst wurde. Beide Siedlungen entstanden zu unterschiedlichen Zeiten und es haben sich in ihren Fluren Merkmale erhalten, die Auskunft geben ĂŒber die Zeit ihrer Entstehung.
