Bernd Fischer (Einbach)
Das ehemalige Benediktinerkloster Lorsch in der Nähe von Heppenheim an der Bergstraße steht im Mittelpunkt der ältesten uns erhaltenen Urkunde, in der Scheringen genannt wird.
Das Kloster war durch eine fromme Stiftung des Grafen Cancor aus dem Oberrheingau an Chrodegang den Erzbischof von Metz entstanden. Der Erzbischof veranlasste 16 Mönche aus dem nahe bei Metz gelegenen Kloster Gorze nach Lorsch zu gehen und dort das neue Kloster aufzubauen. Chrodegang erbat auch vom Papst die Überführung der Gebeine des römischen Märtyrers Nazarius in das neugegründete Kloster.
Im Jahre 774 weihte dann Lullus, der Nachfolger des Bonifazius auf dem Erzbischofsstuhl von Mainz, das neue Kloster ein. Der Herrscher des Frankenreiches König Karl, den wir den Großen nennen, war bei dem Fest anwesend. Dies zeigt, welche Bedeutung damals der klösterlichen Arbeit zugemessen wurde. Der König selbst stattete das Kloster mit Landbesitz aus, nahm es mit dieser Geste unter seinen besonderen Schutz und empfahl es dem Wohlwollen der großen und kleinen Grundbesitzer in seinem Reich.
Zwischen den Jahren 1170 und 1175 schrieb ein Mönch in Lorsch die Chronik des Klosters. Zu dieser Klostergeschichte gehörte ein Band mit der Sammlung aller nahezu 4000 damals im Klosterarchiv vorhandenen Urkunden. Den gewaltigen Urkundenbestand suchte man nach Ort und Zeit zu ordnen. Oft waren dabei die mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiter überfordert, da sie nicht über die nötigen geographischen und geschichtlichen Kenntnisse verfügten. Zudem besaß das Kloster damals zahlreiche Schenkungen nicht mehr. So diente diese Sammlung vermutlich auch der Darstellung einstiger Macht und Größe des Klosters.
Um die Arbeit überhaupt bewältigen zu können, mussten die Urkundentexte rigoros auf das Wesentliche gekürzt werden. Übrig blieben nur noch spärliche Auszüge: Wer, was, wo und wann dem Kloster einst geschenkt hatte. Trotzdem dauerte die umfangreiche Arbeit 12 Jahre, so dass mehrere Schreiber das Werk immer wieder von 1183 bis 1195 weiterführen mussten.
Auf Blatt 173 des sog. Lorscher Codex findet sich folgende Eintragung:
„Donatio Radolfi in Ansiringa
In Christi nomine sub die III kalendris augusti, anno XXII Karoli regis, ego Radolf pro remedio anime mee dono ad sanktum Nazarium martyrem qui requiescit in corpore in monasterio Laurishamensi, ubi venerabilis Richbodo abbas praesse videtur donatunque … confirmo in pago Wingartheiba in uilla Ansiringa quicquid habere uideor in mansis pratu silius aquis terraculta et inculta stipulatione subniesea
Actum in monasterio t.q.s.“
Auf deutsch:
In Christi Namen übereigne ich Radolf am 29. Juli im 22. Jahr der Herrschaft des Königs Karl (790 n. Chr.) … dem hl. Martyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, wo der ehrwürdige Richbodo als Abt vorsteht … im Gau Wingartheiba im Dorf Ansiringa alles was ebenda als mein Besitz gilt an Hufen, Wiesen, Wäldern und Gewässern, bebaut und unbebaut, gestützt durch vertragliche Abmachung.
Geschehen im Kloster Lorsch t.q.s.
Durch die Schenkung des Radolf an den hl. Nazarius, d. h. an das Kloster Lorsch, das seine Reliquien in seinen Mauern beherbergte, tritt Scheringen in das Licht der geschriebenen Geschichte:
1. Radolf war ein adeliger Grundbesitzer, vielleicht in Scheringen wohnhaft.
2. Ansiringa war damals eine Siedlung, über deren Größe mit dem Ausdruck „villa“ wenig ausgesagt wird, da er im Deutschen die Bedeutung Landhaus, Landgut aber auch Dorf haben kann.
3. Der Gau Wingartheiba war ein fränkischer Verwaltungsbezirk zwischen Main und Neckar, von dessen Umfang und von dessen Funktion wir auch nur ungenaue Nachricht haben.
4. Der Besitz des Radolf auf der Gemarkung wurde auch sehr vage umschrieben: Er scheint aus mehreren Hufen bestanden zu haben. Hufen waren damals landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe, bestehend aus Haus, Hof und Ackerfläche. Dazu gehörten Nutzungsrechte an der Allmende: Wiesen, Wälder und Gewässer, die der Dorfgemeinschaft gehörten. Die Größe einer Hufe lässt sich nicht angeben.
Das weitere Schicksal des Lorscher Besitzes in Scheringen ist ungewiss. Da 600 Jahre später die Benediktinerabtei Amorbach in Scheringen als bedeutender Grundbesitzer erscheint, und auch auf anderen Gemarkungen mit früherem Lorscher Besitz im Bauland das Kloster Amorbach umfangreich begütert ist, glauben Historiker an eine Besitzübertragung von dem einen Benediktinerkloster an das andere, vielleicht im Rahmen einer Besitzarrondierung bzw. einer großräumigen „Flurbereinigung“.
Literatur:
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Helmut Brosch: Was ist der „Lorscher Codex“? In: Der Wartturm, Heimatblätter für Buchen und Umgebung, Jg. 10/2.
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Berthold Schmitt: Die urkundliche Ersterwähnung des Dorfes. In: 1200 Jahre Seckach, Seckach 1988.